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Sie haben das Leihgerät für einen begrenzten Zeitraum in Ihrer Obhut. Halten Sie sich an die Rückgabefristen! | Sie haben das Leihgerät für einen begrenzten Zeitraum in Ihrer Obhut. Halten Sie sich an die Rückgabefristen! | ||
Hinweise:<br> | '''Hinweise:'''<br> | ||
Die Leihgeräte können für einen Zeitraum von 1 Monat geliehen werden. Eine Verlängerung um 1 Monat ist einmalig möglich! <br> | Die Leihgeräte können für einen Zeitraum von 1 Monat geliehen werden. Eine Verlängerung um 1 Monat ist einmalig möglich! <br> | ||
Eine Verletzung der o.g. Pflichten führt bei uns zu unnötigen Kosten und Mehraufwänden. Wir behalten uns daher vor, Nutzer, die grob oder mehrfach gegen o.g. Pflichten verstoßen, vom Leihservice auszuschließen. | Eine Verletzung der o.g. Pflichten führt bei uns zu unnötigen Kosten und Mehraufwänden. Wir behalten uns daher vor, Nutzer, die grob oder mehrfach gegen o.g. Pflichten verstoßen, vom Leihservice auszuschließen.<br> | ||
Für die Mitnahme ins Ausland ist der Leihschein der Verwaltung auszufüllen und zu Händen des Dez. 4.2 zu schicken. Den Leihschein finden Sie hier:<br> | |||
http://e.feu.de/leihschein<br> | |||
Bei Fragen zu den o.g. Pflichten, Verlängerungen von Leihgeräten oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Helpdesk:<br> | Bei Fragen zu den o.g. Pflichten, Verlängerungen von Leihgeräten oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Helpdesk:<br> | ||
* Persönlich im AVZ, Raum A009 | * Persönlich im AVZ, Raum A009 |
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