NPA
Grundlagen zum nPA in Deutschland
Rechtliche Grundlagen
Personalausweisgesetz (PAauswG)
Entwurf der Bundesregierung am 23.07.2008
Beschluss des Bundestages am 18.12.2008, Bundesrates am 13.02.2009
Veröffentlichung am 24.06.2009, Inkrafttreten am 01.11.2010
Ausweispflicht (§ 1):
Jeder Deutsche ist verpflichtetet ab 16 Jahre einen Ausweis zu besitzen, unter 16 Jahren auf Antrag. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre oder 6 Jahre (unter 24 Jahre).
Elektronischer Identitätsnachweis (§ 18) (1) Nachweis der Identität gegenüber öffentlichen & nichtöffentlichen Stellen
Nur unter Berücksichtigung u.a. des §3a Verwaltungsverfahrensgesetzes (2): Übermittlung der Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes und -sicherheit zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten
Personalausweisverordnung (PAauswV)
Entwurf der Bundesregierung am 22.04.2010
Beschluß des Bundesrates am 04.06.2010, Inkrafttreten am 01.11.2011
Biometriegestützen Identitätsnachweis für E-Government & E-Buisness
Technische Richtlinien (§ 2) Speicherung des Lichtbildes, Fingerabdrücke, Vorgaben durch BSI Speicherung von personenbezogenen Daten, Zugriffschutz (§ 14) Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Berechtigungszertifikate Geheimnummer als zusätzliches Authentisierungsmerkmal Die Ausgabe von hoheitlichen Berechtigungszertifikaten (§ 36) Das BMI legt ausgebende Behörde fest, die Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.