NPA

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Grundlagen zum nPA in Deutschland

Einführung des nPA in Deutschland

1938 wurde die Kennkarte als ein Vorläufer des heutigen Personalausweises eingeführt. Mit dem Beginn des 2. Weltkrieges führten die Nationalsozialisten den Ausweiszwang ein. Nach Ende des Krieges wurde 1951 in der Bundesrepublik und West-Berlin der Personalausweis in Form eines Passbuches im sogenannten ID-2-Format (74x105 mm) ausgegeben.

Kennkarte innen.jpg

Nach Ende des Krieges wurde 1951 in der Bundesrepublik und West-Berlin der Personalausweis in Form eines Passbuches im sogenannten ID-2-Format (74x105 mm) ausgegeben.

Personalausweis 1951.jpg

Am 01. April 1987 wurde der kunststofflaminierte und fälschungssichere Personalausweis eingeführt, ebenfalls im ID-2-Format. Erstmals wurde hierfür eine Gebühr i.H.v. 10 DM fällig. Am 01. November 2001 wurde zur Verbesserung der Sicherheit ein holografisches Sicherheitsmerkmal, das sogenannte „Identigram“ auf den Ausweis gebracht. Am 09.Januar 2002 wurde durch eine Gesetzesänderung, die Verwendung biometrischer Daten ermöglicht, als Folge der Anschläge in dem New York vom 11.September 2001.

Alter Personalausweis 1987.jpg

Rechtliche Grundlagen (Dirk)

Technische Grundlagen (Thomas)

Sicherheitsaspekte

Die eID-Funktion des nPA (Thomas)

Qualifizierte elektronische Signatur (Dirk)

Unterschiede „Qualifizierte elektronische Signatur“ zu „eID-Funktion“ (Dirk)

Sicherheitsaspekte und Zugriffsberechtigungs-Zertifikate im Hinblick auf selbst erstellte Anwendungen in Verbindung mit der „eID-Funktion“ (Thomas)

Einsatzmöglichkeiten des nPA in Deutschland

Grundsätzliche Überlegungen (Dirk)

Praktische Umsetzungen an Beispielen (Thomas)

Einsatzmöglichkeiten des nPA außerhalb Deutschlands

Europa (Thomas)

Andere Länder (Dirk)

Die Bedeutung des nPA für das Thema E-Government

Zusammenfassung (Thomas)

Zusammenfassung „Berechtigungszertifikat“ (Thomas)

Fazit (Dirk)

Quellenangaben (Thomas)