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=Grundlagen zum nPA in Deutschland=
=Grundlagen zum nPA in Deutschland=
== Einführung==
1938 wurde die Kennkarte als ein Vorläufer des heutigen Personalausweises eingeführt. Mit dem Beginn des 2. Weltkrieges führten die Nationalsozialisten den Ausweiszwang ein. Nach Ende des Krieges wurde 1951 in der Bundesrepublik und West-Berlin der Personalausweis in Form eines Passbuches im sogenannten ID-2-Format (74x105 mm) ausgegeben.
===== [[Datei:Kennkarte_innen.jpg|400px|thumb|left|Kennkarte 1938]] =====
Nach Ende des Krieges wurde 1951 in der Bundesrepublik und West-Berlin der Personalausweis in Form eines Passbuches im sogenannten ID-2-Format (74x105 mm) ausgegeben.
===== [[Datei:Personalausweis_1951.jpg|400px|thumb|left|Personalausweis als Passbuch]] =====
Am 01. April 1987 wurde der kunststofflaminierte und fälschungssichere Personalausweis eingeführt, ebenfalls im ID-2-Format. Erstmals wurde hierfür eine Gebühr i.H.v. 10 DM fällig. Am 01. November 2001 wurde zur Verbesserung der Sicherheit ein holografisches Sicherheitsmerkmal, das sogenannte „Identigram“ auf den Ausweis gebracht. Am 09.Januar 2002 wurde durch eine Gesetzesänderung, die Verwendung biometrischer Daten ermöglicht, als Folge der Anschläge in New York vom 11.September 2001.
===== [[Datei:Alter_Personalausweis_1987.jpg|400px|thumb|left|Neuer Personalauweis mit Identigram]] =====
== Rechtliche Grundlagen ==
== Rechtliche Grundlagen ==



Version vom 12. Februar 2012, 16:23 Uhr

Grundlagen zum nPA in Deutschland

Einführung

1938 wurde die Kennkarte als ein Vorläufer des heutigen Personalausweises eingeführt. Mit dem Beginn des 2. Weltkrieges führten die Nationalsozialisten den Ausweiszwang ein. Nach Ende des Krieges wurde 1951 in der Bundesrepublik und West-Berlin der Personalausweis in Form eines Passbuches im sogenannten ID-2-Format (74x105 mm) ausgegeben.

Kennkarte 1938

Nach Ende des Krieges wurde 1951 in der Bundesrepublik und West-Berlin der Personalausweis in Form eines Passbuches im sogenannten ID-2-Format (74x105 mm) ausgegeben.

Personalausweis als Passbuch

Am 01. April 1987 wurde der kunststofflaminierte und fälschungssichere Personalausweis eingeführt, ebenfalls im ID-2-Format. Erstmals wurde hierfür eine Gebühr i.H.v. 10 DM fällig. Am 01. November 2001 wurde zur Verbesserung der Sicherheit ein holografisches Sicherheitsmerkmal, das sogenannte „Identigram“ auf den Ausweis gebracht. Am 09.Januar 2002 wurde durch eine Gesetzesänderung, die Verwendung biometrischer Daten ermöglicht, als Folge der Anschläge in New York vom 11.September 2001.

Neuer Personalauweis mit Identigram

Rechtliche Grundlagen

Paragrafen.jpg

Personalausweisgesetz (PAauswG)

Entwurf der Bundesregierung am 23.07.2008

Beschluss des Bundestages am 18.12.2008, Bundesrates am 13.02.2009

Veröffentlichung am 24.06.2009, Inkrafttreten am 01.11.2010

Ausweispflicht (§ 1):

Jeder Deutsche ist verpflichtetet ab 16 Jahre einen Ausweis zu besitzen, unter 16 Jahren auf Antrag. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre oder 6 Jahre (unter 24 Jahre).

Elektronischer Identitätsnachweis (§ 18) (1) Nachweis der Identität gegenüber öffentlichen & nichtöffentlichen Stellen

Nur unter Berücksichtigung u.a. des §3a Verwaltungsverfahrensgesetzes  (2): Übermittlung der Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes und -sicherheit zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten



Personalausweisverordnung (PAauswV)

Entwurf der Bundesregierung am 22.04.2010

Beschluß des Bundesrates am 04.06.2010, Inkrafttreten am 01.11.2011

Biometriegestützen Identitätsnachweis für E-Government & E-Buisness

Technische Richtlinien (§ 2) Speicherung des Lichtbildes, Fingerabdrücke, Vorgaben durch BSI Speicherung von personenbezogenen Daten, Zugriffschutz (§ 14) Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Berechtigungszertifikate Geheimnummer als zusätzliches Authentisierungsmerkmal Die Ausgabe von hoheitlichen Berechtigungszertifikaten (§ 36) Das BMI legt ausgebende Behörde fest, die Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.

Rechtliche Grundlagen

Paragrafen.jpg

Personalausweisgesetz (PAauswG)

Entwurf der Bundesregierung am 23.07.2008

Beschluss des Bundestages am 18.12.2008, Bundesrates am 13.02.2009

Veröffentlichung am 24.06.2009, Inkrafttreten am 01.11.2010

Ausweispflicht (§ 1):

Jeder Deutsche ist verpflichtetet ab 16 Jahre einen Ausweis zu besitzen, unter 16 Jahren auf Antrag. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre oder 6 Jahre (unter 24 Jahre).

Elektronischer Identitätsnachweis (§ 18) (1) Nachweis der Identität gegenüber öffentlichen & nichtöffentlichen Stellen

Nur unter Berücksichtigung u.a. des §3a Verwaltungsverfahrensgesetzes  (2): Übermittlung der Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes und -sicherheit zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten


Personalausweisverordnung (PAauswV)

Entwurf der Bundesregierung am 22.04.2010

Beschluß des Bundesrates am 04.06.2010, Inkrafttreten am 01.11.2011

Biometriegestützen Identitätsnachweis für E-Government & E-Buisness

Technische Richtlinien (§ 2) Speicherung des Lichtbildes, Fingerabdrücke, Vorgaben durch BSI Speicherung von personenbezogenen Daten, Zugriffschutz (§ 14) Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Berechtigungszertifikate Geheimnummer als zusätzliches Authentisierungsmerkmal Die Ausgabe von hoheitlichen Berechtigungszertifikaten (§ 36) Das BMI legt ausgebende Behörde fest, die Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.

Technische Grundlagen (Thomas)

Sicherheitsaspekte

Die eID-Funktion des nPA (Thomas)

Qualifizierte elektronische Signatur (Dirk)

Unterschiede „Qualifizierte elektronische Signatur“ zu „eID-Funktion“ (Dirk)

Sicherheitsaspekte und Zugriffsberechtigungs-Zertifikate im Hinblick auf selbst erstellte Anwendungen in Verbindung mit der „eID-Funktion“ (Thomas)

Einsatzmöglichkeiten des nPA in Deutschland

Grundsätzliche Überlegungen (Dirk)

Praktische Umsetzungen an Beispielen (Thomas)

Einsatzmöglichkeiten des nPA außerhalb Deutschlands

Europa (Thomas)

Andere Länder (Dirk)

Die Bedeutung des nPA für das Thema E-Government

Zusammenfassung (Thomas)

Zusammenfassung „Berechtigungszertifikat“ (Thomas)

Fazit (Dirk)

Quellenangaben (Thomas)