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1938 wurde die Kennkarte als ein Vorläufer des heutigen Personalausweises eingeführt. Mit dem Beginn des 2. Weltkrieges führten die Nationalsozialisten den Ausweiszwang ein. Nach Ende des Krieges wurde 1951 in der Bundesrepublik und West-Berlin der Personalausweis in Form eines Passbuches im sogenannten ID-2-Format (74x105 mm) ausgegeben. | |||
===== [[Datei:Kennkarte_innen.jpg|400px|thumb|left|Kennkarte 1938]] ===== | |||
Nach Ende des Krieges wurde 1951 in der Bundesrepublik und West-Berlin der Personalausweis in Form eines Passbuches im sogenannten ID-2-Format (74x105 mm) ausgegeben. | |||
===== [[Datei:Personalausweis_1951.jpg|400px|thumb|left|Personalausweis als Passbuch]] ===== | |||
Am 01. April 1987 wurde der kunststofflaminierte und fälschungssichere Personalausweis eingeführt, ebenfalls im ID-2-Format. Erstmals wurde hierfür eine Gebühr i.H.v. 10 DM fällig. Am 01. November 2001 wurde zur Verbesserung der Sicherheit ein holografisches Sicherheitsmerkmal, das sogenannte „Identigram“ auf den Ausweis gebracht. Am 09.Januar 2002 wurde durch eine Gesetzesänderung, die Verwendung biometrischer Daten ermöglicht, als Folge der Anschläge in New York vom 11.September 2001. | |||
===== [[Datei:Alter_Personalausweis_1987.jpg|400px|thumb|left|Neuer Personalauweis mit Identigram]] ===== | |||
== Rechtliche Grundlagen == | == Rechtliche Grundlagen == | ||
Version vom 12. Februar 2012, 16:23 Uhr
Grundlagen zum nPA in Deutschland
Einführung
1938 wurde die Kennkarte als ein Vorläufer des heutigen Personalausweises eingeführt. Mit dem Beginn des 2. Weltkrieges führten die Nationalsozialisten den Ausweiszwang ein. Nach Ende des Krieges wurde 1951 in der Bundesrepublik und West-Berlin der Personalausweis in Form eines Passbuches im sogenannten ID-2-Format (74x105 mm) ausgegeben.
Nach Ende des Krieges wurde 1951 in der Bundesrepublik und West-Berlin der Personalausweis in Form eines Passbuches im sogenannten ID-2-Format (74x105 mm) ausgegeben.
Am 01. April 1987 wurde der kunststofflaminierte und fälschungssichere Personalausweis eingeführt, ebenfalls im ID-2-Format. Erstmals wurde hierfür eine Gebühr i.H.v. 10 DM fällig. Am 01. November 2001 wurde zur Verbesserung der Sicherheit ein holografisches Sicherheitsmerkmal, das sogenannte „Identigram“ auf den Ausweis gebracht. Am 09.Januar 2002 wurde durch eine Gesetzesänderung, die Verwendung biometrischer Daten ermöglicht, als Folge der Anschläge in New York vom 11.September 2001.
Rechtliche Grundlagen
Personalausweisgesetz (PAauswG)
Entwurf der Bundesregierung am 23.07.2008
Beschluss des Bundestages am 18.12.2008, Bundesrates am 13.02.2009
Veröffentlichung am 24.06.2009, Inkrafttreten am 01.11.2010
Ausweispflicht (§ 1):
Jeder Deutsche ist verpflichtetet ab 16 Jahre einen Ausweis zu besitzen, unter 16 Jahren auf Antrag. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre oder 6 Jahre (unter 24 Jahre).
Elektronischer Identitätsnachweis (§ 18) (1) Nachweis der Identität gegenüber öffentlichen & nichtöffentlichen Stellen
Nur unter Berücksichtigung u.a. des §3a Verwaltungsverfahrensgesetzes (2): Übermittlung der Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes und -sicherheit zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten
Personalausweisverordnung (PAauswV)
Entwurf der Bundesregierung am 22.04.2010
Beschluß des Bundesrates am 04.06.2010, Inkrafttreten am 01.11.2011
Biometriegestützen Identitätsnachweis für E-Government & E-Buisness
Technische Richtlinien (§ 2) Speicherung des Lichtbildes, Fingerabdrücke, Vorgaben durch BSI Speicherung von personenbezogenen Daten, Zugriffschutz (§ 14) Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Berechtigungszertifikate Geheimnummer als zusätzliches Authentisierungsmerkmal Die Ausgabe von hoheitlichen Berechtigungszertifikaten (§ 36) Das BMI legt ausgebende Behörde fest, die Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.
Rechtliche Grundlagen
Personalausweisgesetz (PAauswG)
Entwurf der Bundesregierung am 23.07.2008
Beschluss des Bundestages am 18.12.2008, Bundesrates am 13.02.2009
Veröffentlichung am 24.06.2009, Inkrafttreten am 01.11.2010
Ausweispflicht (§ 1):
Jeder Deutsche ist verpflichtetet ab 16 Jahre einen Ausweis zu besitzen, unter 16 Jahren auf Antrag. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre oder 6 Jahre (unter 24 Jahre).
Elektronischer Identitätsnachweis (§ 18) (1) Nachweis der Identität gegenüber öffentlichen & nichtöffentlichen Stellen
Nur unter Berücksichtigung u.a. des §3a Verwaltungsverfahrensgesetzes (2): Übermittlung der Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes und -sicherheit zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten
Personalausweisverordnung (PAauswV)
Entwurf der Bundesregierung am 22.04.2010
Beschluß des Bundesrates am 04.06.2010, Inkrafttreten am 01.11.2011
Biometriegestützen Identitätsnachweis für E-Government & E-Buisness
Technische Richtlinien (§ 2) Speicherung des Lichtbildes, Fingerabdrücke, Vorgaben durch BSI Speicherung von personenbezogenen Daten, Zugriffschutz (§ 14) Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Berechtigungszertifikate Geheimnummer als zusätzliches Authentisierungsmerkmal Die Ausgabe von hoheitlichen Berechtigungszertifikaten (§ 36) Das BMI legt ausgebende Behörde fest, die Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.