NPA: Unterschied zwischen den Versionen
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===== [[Datei:npa_vorne.jpg|400px|thumb|left|Neuer elektronischer Personalausweis im (ID-1-Format]] ===== | ===== [[Datei:npa_vorne.jpg|400px|thumb|left|Neuer elektronischer Personalausweis im (ID-1-Format]] ===== | ||
===Was ist neu?=== | |||
====Der neue Personalausweis vereint die Sichtfunktionen des herkömmlichen Ausweises mit drei neuen elektronischen Funktionen.==== | |||
====1. Die Biometriefunktion: Sie ermöglicht es bestimmten berechtigten Behörden, etwa der Polizei, das auf dem RFID-Chip des Ausweises gespeicherte Lichtbild des Ausweisinhabers auszulesen. Auf Wunsch des Ausweisinhabers können auch zwei Fingerabdrücke elektronisch gespeichert werden.==== | |||
====2. Der Elektronische Identitätsnachweis, die sogenannte eID-Funktion mit der es möglich sein soll, sich im Internet fortan sicher auszuweisen. Mittels eines speziellen Ausweislesegeräts, das am Computer des Ausweisinhabers angeschlossen sein muss, kann einer 6-stelligen PIN und einer Software der sogenannten "Ausweisapp" kann der Ausweisinhaber z.B. bei Online-Shops, Banken oder auch bei Behörden mit den notwendigen Daten legitimieren.==== | |||
====3. Durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) im Sinne des § 126a BGB wird es dem Bürger ermöglicht eine virtuelle Unterschrift zu leisten, die der eigenhändigen Unterschrift rechtlich annähernd gleich gestellt ist. Dafür muss der Nutzer ein spezielles Signaturzertifikat erwerben und auf seinen Ausweis laden. Weitere Informationen folgen später in der Präsentation.==== | |||
===== [[Datei:Neue_Funktionen.jpg|400px|thumb|left|NOCH ERGÄNZEN!!] ===== | |||
== Rechtliche Grundlagen (Dirk) == | == Rechtliche Grundlagen (Dirk) == |