Urheberrecht
Aus lehrepraktisch
Version vom 20. April 2012, 09:52 Uhr von Kreplin (Diskussion | Beiträge)
Bei der Materialbereitstellung und -freigabe ist unbedingt auf das Urheberrecht zu achten.
- Studienbriefe dürfen nur Studierenden zugänglich gemacht werden, die den Kurs belegt (und bezahlt) haben.
- Alle in Studienbriefen verwendeten Elemente von Dritten (z.B. Fotos) werden vom Dez.2 geprüft und bei Bedarf lizenziert.
- Das Urheberrecht gilt aber auch für alle ad hoc und online, z.B. in einer Moodle-Lernumgebung, bereitgestellten Materialien.
- Geben Sie immer die Quelle an
- Zitate und Auszüge aus Büchern dürfen nur in ganz engem Umfang verwendet werden
- Bitten Sie im Zweifel um eine Prüfung durch Arbeitsteam 2.1.4 des Dez.2
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