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Seit Ende 2008 hat die FernUniversität eine Zentrale Einschreibeordnung (ZEO) verabschiedet. Im Abschnitt 5 (§17 - §24) sind Bestimmungen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten hinterlegt, die für alle IT-Anwendungen der FernUniversität gültig sind. Im §12 Mitwirkungspflichten ist verankert, dass Studierende zur Nutzung einer Lehr-/lernumgebung (wie z.B. Moodle) verpflichtet werden können.
Seit Ende 2008 hat die FernUniversität eine Zentrale Einschreibeordnung (ZEO) verabschiedet. Im Abschnitt 5 (§ 17 - § 24) sind Bestimmungen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten hinterlegt, die für alle IT-Anwendungen der FernUniversität gültig sind. Im § 12 "Mitwirkungspflichten" ist verankert, dass Studierende zur Nutzung einer Lehr-/Lernumgebung (wie z.B. Moodle) verpflichtet werden können.


Aus diesem Grund ist es nicht mehr notwendig, in Moodle eine eigene Policy bereit zu halten. Der Datenschutzbeauftragte hat das ZMI beauftragt, die bisherige Policy zu entfernen und auch die Zustimmung nach dem ersten Login auszuschalten.
Aus diesem Grund ist es nicht mehr notwendig, in Moodle eine eigene Policy bereit zu halten. Der Datenschutzbeauftragte hat das ZMI beauftragt, die bisherige Policy zu entfernen und auch die Zustimmung nach dem ersten Login auszuschalten.
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