Virtueller Studienplatz: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
 
Zeile 19: Zeile 19:
Die Exmatrikulation eines Studierenden wird in der Regel über ein Exmatrikulationsdatum gesteuert. Sobald ein solches Datum gesetzt wird, ändert das LVU-System die Gültigkeit des Benutzerzugangs im LVU-System (nicht in den anderen Online-Systemen wie dem Übungssystem oder Moodle) auf dieses Exmatrikulationsdatum plus 60 Tage. D.h. wenn ein Studierender am 31.7. exmatrikuliert wird, bleibt der LVU-Benutzerzugang bis zum 29.9. gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann man sich mit dem betroffenen Benutzerzugang nicht mehr im LVU-System einloggen. Das bedeutet auch, dass geschützte Kursinhalte, die aus einer Moodle-Instanz im LVU-System referenziert werden, nicht mehr abgerufen werden können.
Die Exmatrikulation eines Studierenden wird in der Regel über ein Exmatrikulationsdatum gesteuert. Sobald ein solches Datum gesetzt wird, ändert das LVU-System die Gültigkeit des Benutzerzugangs im LVU-System (nicht in den anderen Online-Systemen wie dem Übungssystem oder Moodle) auf dieses Exmatrikulationsdatum plus 60 Tage. D.h. wenn ein Studierender am 31.7. exmatrikuliert wird, bleibt der LVU-Benutzerzugang bis zum 29.9. gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann man sich mit dem betroffenen Benutzerzugang nicht mehr im LVU-System einloggen. Das bedeutet auch, dass geschützte Kursinhalte, die aus einer Moodle-Instanz im LVU-System referenziert werden, nicht mehr abgerufen werden können.


Falls sich eine exmatrikulierte Studentin oder ein exmatrikulatierter Student doch noch entschließt, das Studium fortzusetzen, und das Studierendensekretariert hebt die Exmatrikulation auf, reaktiviert das LVU-System den Benutzerzugang in der Regel automatisch innerhalb weniger Stunden.  
Falls sich eine exmatrikulierte Studentin oder ein exmatrikulatierter Student doch noch entschließt, das Studium fortzusetzen, und das Studierendensekretariat hebt die Exmatrikulation auf, reaktiviert das LVU-System den Benutzerzugang in der Regel automatisch innerhalb weniger Stunden.  


Ab dem Exmatrikulationsdatum kann ein Studierender im LVU-System diverse Datenänderungen wie E-Mail-Adresse, Anschriften usw. nicht mehr ändern. Sollten diesbezüglich Änderungen gewünscht sein, wenden Sie sich an das Studierendensekretariat.
Ab dem Exmatrikulationsdatum kann ein Studierender im LVU-System diverse Datenänderungen wie E-Mail-Adresse, Anschriften usw. nicht mehr ändern. Sollten diesbezüglich Änderungen gewünscht sein, wenden Sie sich an das Studierendensekretariat.
5

Bearbeitungen

Navigationsmenü