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=Wer wird "Altbeleger"?= | =Wer wird "Altbeleger"?= | ||
Bis zum SoSe 21 waren alle Studierenden, die eine Erstbelegung eines Kurses durchführten, für sieben darauffolgende Semester als Altbeleger für den gleichen Kurs einzutragen, es sei denn, der Kurs wird zwischendurch in einem nachfolgenden Semester als "grundlegend überarbeitet" gekennzeichnet. In diesem Fall muss der Kurs entweder mit einer konkreten Wiederholerbelegung belegt werden oder ggf. auch per Erstbelegung belegt werden (z.B. weil durch die grundlegende Überarbeitung größere inhaltliche Änderungen in den Lehrinhalten erfolgten, die man als Studierende/r bei der nächsten Prüfung benutzen möchte). | |||
Ab dem WISe 21/22 wurde die Frist für die Wiederholungsbelegung von 7 Semestern auf 4 Semester reduziert. Zugleich wurde auch die Frist für Altbelegerregelung auf 4 Semester reduziert. | |||
=Was bedeutet die Altbelegung im LVU-System?= | =Was bedeutet die Altbelegung im LVU-System?= |
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