Entscheidungshilfe für Videokonferenztools: Unterschied zwischen den Versionen

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=Videokonferenzsysteme an der FernUniversität in Hagen – Eine Übersicht (Stand: 12.2020)=
'''Videokonferenzsysteme an der FernUniversität in Hagen – Eine Übersicht (Stand: 12.2020)'''


An der FernUniversität in Hagen stehen mittlerweile mehrere Systeme für die Durchführung von Videokonferenzen zur Verfügung. Für Mitarbeitende stellt sich daher vermehrt die Frage, welches System für welchen Zweck verwendet werden darf und was die genauen Unterschiede zwischen den einzelnen Angeboten sind. Hier möchten wir Ihnen einen Überblick über die Nutzung von Videokonferenzsystemen an der FernUniversität geben:  
An der FernUniversität in Hagen stehen mittlerweile mehrere Systeme für die Durchführung von Videokonferenzen zur Verfügung. Für Mitarbeitende stellt sich daher vermehrt die Frage, welches System für welchen Zweck verwendet werden darf und was die genauen Unterschiede zwischen den einzelnen Angeboten sind. Hier möchten wir Ihnen einen Überblick über die Nutzung von Videokonferenzsystemen an der FernUniversität geben:  
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Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf typische Anwendungsszenarien, so wie sie aus dem Alltag an der FernUniversität bekannt sind, darf jedoch nicht als vollumfassend betrachtet werden. In die Zuordnung der Anwendungsszenarien zu den Videokonferenzsystemen und die jeweilige Zulässigkeit sind Aspekte aus unterschiedlichen Bereichen einbezogen worden, z.B.:  
Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf typische Anwendungsszenarien, so wie sie aus dem Alltag an der FernUniversität bekannt sind, darf jedoch nicht als vollumfassend betrachtet werden. In die Zuordnung der Anwendungsszenarien zu den Videokonferenzsystemen und die jeweilige Zulässigkeit sind Aspekte aus unterschiedlichen Bereichen einbezogen worden, z.B.:  


Art der Daten und der Inhalte in Form von Text, Bild, Audio, Video, welche voraussichtlich ausgetauscht werden;  
* Art der Daten und der Inhalte in Form von Text, Bild, Audio, Video, welche voraussichtlich ausgetauscht werden;  


Art der Aufgabenerfüllung wie Lehre, Forschung und Verwaltung;  
* Art der Aufgabenerfüllung wie Lehre, Forschung und Verwaltung;  


Beteiligten Personengruppen;  
* Beteiligten Personengruppen;  


Rechtsgrundlagen der Aufgabenerfüllung und der Datenverarbeitung;  
* Rechtsgrundlagen der Aufgabenerfüllung und der Datenverarbeitung;  


Potentieller Schutzbedarf des jeweiligen Anwendungsszenarios (so sind z.B. eine Prüfung, ein Bewerbungsgespräch, bestimmte  
* Potentieller Schutzbedarf des jeweiligen Anwendungsszenarios (so sind z.B. eine Prüfung, ein Bewerbungsgespräch, bestimmte Gremiensitzungen höher einzustufen als öffentliche Konferenzen)  
Gremiensitzungen höher einzustufen als öffentliche Konferenzen);


Einhaltung der Datenschutzgesetze und Gewährleistung der Rechte der Betroffenen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten;  
* Einhaltung der Datenschutzgesetze und Gewährleistung der Rechte der Betroffenen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten;  


Gewährleistung eines sicheren IT-Betriebs, ggf. Verschlüsselung der Datenübertragung;  
* Gewährleistung eines sicheren IT-Betriebs, ggf. Verschlüsselung der Datenübertragung;  


Ein fröhliches bzw. lachendes Gesicht auf grünem Hintergrund bedeutet, das Videokonferenzsystem darf in dem genannten Anwendungsszenario dienstlich genutzt werden. Ein trauriges Gesicht auf rotem Hintergrund bedeutet, das Videokonferenzsystem darf nicht in diesem dienstlichen Kontext benutzt werden.
Ein fröhliches bzw. lachendes Gesicht auf grünem Hintergrund bedeutet, das Videokonferenzsystem darf in dem genannten Anwendungsszenario dienstlich genutzt werden. Ein trauriges Gesicht auf rotem Hintergrund bedeutet, das Videokonferenzsystem darf nicht in diesem dienstlichen Kontext benutzt werden.
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Als externe Personen gelten alle Personen, die keine Angehörigen der FernUniversität sind. Im Kontext von Microsoft Teams ist zu beachten, dass sich diese Tabelle nur auf den Bereich „Videokonferenz“ der Anwendung Microsoft 365 bezieht. Studierende haben in diesem Fall genau wie externe Personen keinen direkten Zugriff auf die Anwendung und können nur an Videokonferenzen teilnehmen, diese aber nicht selbst anlegen. Diese Einschränkung gilt auch für DFN Conf Pexip: auch hier können Studierende nicht selbst Videokonferenzen anlegen und durchführen.  
Als externe Personen gelten alle Personen, die keine Angehörigen der FernUniversität sind. Im Kontext von Microsoft Teams ist zu beachten, dass sich diese Tabelle nur auf den Bereich „Videokonferenz“ der Anwendung Microsoft 365 bezieht. Studierende haben in diesem Fall genau wie externe Personen keinen direkten Zugriff auf die Anwendung und können nur an Videokonferenzen teilnehmen, diese aber nicht selbst anlegen. Diese Einschränkung gilt auch für DFN Conf Pexip: auch hier können Studierende nicht selbst Videokonferenzen anlegen und durchführen.  


 
'''Schutzbedarf von Datentypen'''
===Schutzbedarf von Datentypen===


Die FernUniversität betreibt die folgenden Videokonferenzsysteme nach dem jeweils möglichen Stand der Technik und des Rechts, um so umfassend wie möglich die Informationssicherheit und den Datenschutz gewährleisten zu können.
Die FernUniversität betreibt die folgenden Videokonferenzsysteme nach dem jeweils möglichen Stand der Technik und des Rechts, um so umfassend wie möglich die Informationssicherheit und den Datenschutz gewährleisten zu können.
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