Nutzungsregeln für die Ausleihe von Geräten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Leihgeräte können für einen Zeitraum von 1 Monat geliehen werden. Eine Verlängerung um 1 Monat ist einmalig möglich! <br>
Die Leihgeräte können für einen Zeitraum von 1 Monat geliehen werden. Eine Verlängerung um 1 Monat ist einmalig möglich! <br>
Eine Verletzung der o.g. Pflichten führt bei uns zu unnötigen Kosten und Mehraufwänden. Wir behalten uns daher vor, Nutzer, die grob oder mehrfach gegen o.g. Pflichten verstoßen, vom Leihservice auszuschließen.
Eine Verletzung der o.g. Pflichten führt bei uns zu unnötigen Kosten und Mehraufwänden. Wir behalten uns daher vor, Nutzer, die grob oder mehrfach gegen o.g. Pflichten verstoßen, vom Leihservice auszuschließen.<br>
 
Für die Mitnahme ins Ausland ist der Leihschein der Verwaltung auszufüllen und zu Händen des Dez. 4.2 zu schicken. Den Leihschein finden Sie hier:<br>
 
http://e.feu.de/leihschein<br>
 
Bei Fragen zu den o.g. Pflichten, Verlängerungen von Leihgeräten oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Helpdesk:<br>
Bei Fragen zu den o.g. Pflichten, Verlängerungen von Leihgeräten oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Helpdesk:<br>
* Persönlich im AVZ, Raum A009
* Persönlich im AVZ, Raum A009
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