Mitveranstalter/innen im Connect-Portal: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn Sie eine Veranstaltung nicht allein durchführen wollen und eine oder mehrere Personen Sie unterstützen sollen, können Sie diese Personen über das Portal als sog. Mitveranstalter/innen Ihres Meetingraumes einrichten.  
Wenn Sie eine Veranstaltung nicht allein durchführen wollen und eine oder mehrere Personen Sie unterstützen sollen, können Sie diese Personen über das Portal als sog. Mitveranstalter/innen Ihres Meetingraumes einrichten.  


Mitveranstalter erhalten im Meetingraum Veranstalterrechte und können Veranstaltungen buchen, in denen der betreffende Meetingraum genutzt wird. Sie können damit weitgehend so agieren, wie die originalen Veranstalter/innen es tun. Einschränkungen bestehen bei der Handhabung von Materialien, die während einer Veranstaltung hochgeladen wurden, und bei der Handhabung von Aufzeichnungen. Beides ist eng mit dem Meetingraum gekoppelt und liegt daher weiter im Einflussbereich des/der ursprünglichen Veranstalter/in, die den betreffenden Meetingraum einmal eingerichtet hat.
Mitveranstalter/innen erhalten im Meetingraum Veranstalterrechte und können Veranstaltungen buchen, in denen der betreffende Meetingraum genutzt wird. Sie können damit weitgehend so agieren, wie die originalen Veranstalter/innen es tun. Einschränkungen bestehen bei der Handhabung von Materialien, die während einer Veranstaltung hochgeladen wurden, und bei der Handhabung von Aufzeichnungen. Beides ist eng mit dem Meetingraum gekoppelt und liegt daher weiter im Einflussbereich des/der ursprünglichen Veranstalter/in, die den betreffenden Meetingraum einmal eingerichtet hat.

Version vom 19. Februar 2015, 15:54 Uhr

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Wenn Sie eine Veranstaltung nicht allein durchführen wollen und eine oder mehrere Personen Sie unterstützen sollen, können Sie diese Personen über das Portal als sog. Mitveranstalter/innen Ihres Meetingraumes einrichten.

Mitveranstalter/innen erhalten im Meetingraum Veranstalterrechte und können Veranstaltungen buchen, in denen der betreffende Meetingraum genutzt wird. Sie können damit weitgehend so agieren, wie die originalen Veranstalter/innen es tun. Einschränkungen bestehen bei der Handhabung von Materialien, die während einer Veranstaltung hochgeladen wurden, und bei der Handhabung von Aufzeichnungen. Beides ist eng mit dem Meetingraum gekoppelt und liegt daher weiter im Einflussbereich des/der ursprünglichen Veranstalter/in, die den betreffenden Meetingraum einmal eingerichtet hat.