Kursabmeldung im LVU: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn jemand einen Kurs belegt (sei es schriftlich oder online), so ist eine spätere Abbelegung stets möglich. Da wir jedoch sowohl eine Online-Belegung mit einem formalen Regelwerk als auch eine schriftliche Abbelegung mit einem Sachbearbeiter im Studierendensekretariat haben, sind folgende Aspekte zu beachten:
Wenn jemand einen Kurs belegt (sei es schriftlich oder online), so ist eine spätere Abbelegung möglich. Es sind jedoch folgende Einschränkungen zu beachten:
 
* Die Online-Belegung erlaubt die Abbelegung nur, wenn der Versand des schriftlichen Materials des belegten Kurses noch nicht begonnen hat und wenn noch nicht auf das zugriffsgeschützte Online-Material des Kurses im LVU-System zugegriffen wurde. Sobald eines dieser beiden Ereignisse eingetreten ist, verweigert die Online-Belegung die Abbelegung bzw. die Abbelegungsmöglichkeit wird in der Liste der belegten Kurse nicht mehr angeboten.
 
* Aber auch nach Eintritt eines dieser beiden Ereignisse (Versandbeginn oder Kursmaterial heruntergeladen) kann eine Abbelegung schriftlich beim Studierendensekretariat mit einer Begründung beantragt werden. Die dortige Sachbearbeitung kann bei ausreichender Begründung die Abbelegung vornehmen und dabei auch eine Teilrechnung für bereits ausgeliefertes Kursmaterial stellen. Hierfür gibt es aber kein festes Regelwerk und keine Garantie.


* Die Online-Belegung erlaubt die Abbelegung nur, wenn der Versand des schrittlichen Kursmaterials laut KISS noch nicht begonnen hat und wenn der Student noch nicht auf das zugriffsgeschützte Online-Material des Kurses im LVU-System zugegriffen hat. Sobald eines dieser beiden Ereignisse eingetreten ist, verweigert die Online-Belegung die Abbelegung bzw. die Abbelegungsmöglichkeit wird in der Liste der belegten Kurse nicht mehr angeboten.


* Aber auch nach Eintritt eines dieser beiden Ereignisse (Versandbeginn oder Kursmaterial heruntergeladen) kann die Studentin eine Abbelegung schriftlich beim Studierendensekretariat beantragen und begründen. Der dortige Sachbearbeiter kann bei ausreichender Begründung die Abbelegung vornehmen und dabei auch eine Teilrechnung für bereits ausgeliefertes Kursmaterial stellen. Hierfür gibt es aber kein festes Regelwerk und keine Garantie.


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