Gastzugang: Unterschied zwischen den Versionen

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Gastzugänge werden grundsätzlich nur '''befristet''' erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet.
Gastzugänge werden grundsätzlich nur '''befristet''' erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet.


Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag von berechtigten Beschäftigten der FernUniversität gestellt werden.
Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag von berechtigten Beschäftigten der FernUniversität gestellt werden. Über den bevorstehenden Ablauf eines Gastaccounts wird die für den Gastaccount eingetragene, verantwortliche Person rechtzeitig vor dem Auslaufen des Gastaccounts per Mail benachrichtigt. Erfolgt dann kein Antrag auf Verlängerung, wird der Gastzugang nach Fristablauf gelöscht.