Gastzugang: Unterschied zwischen den Versionen

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''Ausgeschiedene Mitarbeiter, die nicht über Werkvertrag o.ä. mit der FernUni vertraglich gebunden sind, erhalten '''keinen''' Gastzugang.''
''Ausgeschiedene Mitarbeiter, die nicht über Werkvertrag o.ä. mit der FernUni vertraglich gebunden sind, erhalten '''keinen''' Gastzugang.''


Gastzugänge werden grundsätzlich nur '''befristet''' erteilt. Gäste benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet.
Gastzugänge werden grundsätzlich nur '''befristet''' erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet.


Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag über eine Person an der FernUniversität befürwortet werden.
Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag über eine Person an der FernUniversität befürwortet werden.

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