Gastzugang: Unterschied zwischen den Versionen

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Gastzugänge werden grundsätzlich nur '''befristet''' erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet.
Gastzugänge werden grundsätzlich nur '''befristet''' erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet.


Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag über eine Person an der FernUniversität befürwortet werden.
Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag muss von berechtigten Beschäftigten der FernUniversität gestellt werden.


''Das Antragsformular wird derzeit überarbeitet.''
''Das Antragsformular wird derzeit überarbeitet.''

Version vom 23. Dezember 2011, 09:36 Uhr

Alle Personen, die nicht aus dem Datenbestand der Personalabteilung (SAP HR) kommen, benötigen einen Gastzugang (t-Account) für die Nutzung des Fernuni-Netzes.

Ausgeschiedene Mitarbeiter, die nicht über Werkvertrag o.ä. mit der FernUni vertraglich gebunden sind, erhalten keinen Gastzugang.

Gastzugänge werden grundsätzlich nur befristet erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet.

Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag muss von berechtigten Beschäftigten der FernUniversität gestellt werden.

Das Antragsformular wird derzeit überarbeitet.


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