Gastzugang: Unterschied zwischen den Versionen

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Alle natürlichen Personen, die nicht aus dem Datenbestand der Personalabteilung (SAP HR) kommen, benötigen einen Gastaccount (t-Account). <br />
Alle Personen, die nicht aus dem Datenbestand der Personalabteilung (SAP HR) kommen, benötigen einen Gastzugang (t_Account) für die Nutzung des Fernuni-Netzes.
Ausgeschiedene Mitarbeiter, die nicht über Werkvertrag o.ä. mit der FernUni vertraglich gebunden sind, erhalten keinen Gastaccount.


Diese Accounts werden grundsätzlich nur befristet erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastaccount verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet.
''Ausgeschiedene Mitarbeiter, die nicht über Werkvertrag o.ä. mit der FernUni vertraglich gebunden sind, erhalten '''keinen''' Gastzugang.''
''Das Antragsformular wird derzeit überarbeitet.''


Die Verlängerung des Gastaccounts muss genauso wie der Erstantrag über eine Person an der FernUniversität befürwortet werden.
Gastzugänge werden grundsätzlich nur '''befristet''' erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet.


{{kontakt}}
Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag von berechtigten Beschäftigten der FernUniversität gestellt werden. Über den bevorstehenden Ablauf eines Gastaccounts wird die für den Gastaccount eingetragene, verantwortliche Person rechtzeitig vor dem Auslaufen des Gastaccounts per Mail benachrichtigt. Erfolgt dann kein Antrag auf Verlängerung, wird der Gastzugang nach Fristablauf gelöscht.
 
 
Ein Gastaccount f&uuml;r Personen, die nicht zur FernUniversit&auml;t geh&ouml;ren muss online beantragt bzw. verlängert werden.
 
[https://www.fernuni-hagen.de/gac/creatick '''Online-Account-Antrag''']


[[Kategorie:FIM]]
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Version vom 8. September 2022, 11:41 Uhr

Alle Personen, die nicht aus dem Datenbestand der Personalabteilung (SAP HR) kommen, benötigen einen Gastzugang (t_Account) für die Nutzung des Fernuni-Netzes.

Ausgeschiedene Mitarbeiter, die nicht über Werkvertrag o.ä. mit der FernUni vertraglich gebunden sind, erhalten keinen Gastzugang.

Gastzugänge werden grundsätzlich nur befristet erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet.

Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag von berechtigten Beschäftigten der FernUniversität gestellt werden. Über den bevorstehenden Ablauf eines Gastaccounts wird die für den Gastaccount eingetragene, verantwortliche Person rechtzeitig vor dem Auslaufen des Gastaccounts per Mail benachrichtigt. Erfolgt dann kein Antrag auf Verlängerung, wird der Gastzugang nach Fristablauf gelöscht.


Ein Gastaccount für Personen, die nicht zur FernUniversität gehören muss online beantragt bzw. verlängert werden.

Online-Account-Antrag