Ausscheidende Beschäftigte: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie verlassen demnächst die Fernuniversität. Hier finden Sie wichtige Informationen über Ihre Daten im Fernuni-Identity-Management.
Sie verlassen demnächst die Fernuniversität. Hier finden Sie wichtige Informationen über Ihre Daten im Fernuni-Identity-Management.


Bitte denken Sie rechtzeitig daran, mit Ihrem bisherigen Arbeitsbereich abzustimmen, was mit Ihren Daten und Emails passiesren soll.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran, mit Ihrem bisherigen Arbeitsbereich die weitere Verwendung Ihrer Daten und Emails abzustimmen.


==== Ihre Zugangsdaten: Benutzernamen / Kennwort / Email-Adresse ====
==== Ihre Zugangsdaten: Benutzernamen / Kennwort / Email-Adresse ====

Version vom 24. Oktober 2011, 09:24 Uhr

Informationen für ausscheidende Beschäftigte

Sie verlassen demnächst die Fernuniversität. Hier finden Sie wichtige Informationen über Ihre Daten im Fernuni-Identity-Management.

Bitte denken Sie rechtzeitig daran, mit Ihrem bisherigen Arbeitsbereich die weitere Verwendung Ihrer Daten und Emails abzustimmen.

Ihre Zugangsdaten: Benutzernamen / Kennwort / Email-Adresse

30 Tage nach Ausscheiden aus der Fernuniversität werden Ihre Zugangsdaten (Benutzername/Kennwort) und Ihre E-Mail-Adresse gelöscht. Das hat unter anderem folgende Auswirkungen:

  • Sie haben keinen Zugriff mehr auf das Windows-Netz und auf Ihre Homeverzeichnisse
  • Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihre E-Mails
  • Sie können Ihre Fernuni-E-Mailadresse vorname.nachname@fernuni-hagen.de nicht mehr verwenden
  • Sie erhalten keinen Zugriff mehr auf weitere Dienste, wie z.B. BSCW, News, Moodle, Virtueller Studienplatz, etc.

Stimmen Sie also rechtzeitig in Ihrem Arbeitsbereich ab, was mit Ihren dienstlichen Daten und E-Mails passieren soll.

Verlängerung Ihrer Benutzungsberechtigung

Wenn Sie auch nach Verlassen der Fernuniverstität eine Benutzungsberechtigung und eine E-Mail-Adesse der Fernuniversität benötigen, so können Sie dies über die Dienststelle beantragen. Sie erhalten dann u.U. (Genehmigung durch Dez. 3 vorausgesetzt) eine temporäre Benutzungsberechtigung, die befristet gültig ist (derzeit im Regelfall bis zum 31.12.2012).