Alte Hardware wird nicht mehr gebraucht: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn alte Hardware (Rechner, Monitore, Tastaturen, Drucker, Kabel, etc.) nicht mehr funktioniert oder  nicht mehr verwendet werden kann und deshalb "entsorgt" werden muss, so muss diese abgesetzt werden.  
Wenn alte Hardware (Rechner, Monitore, Tastaturen, Drucker, Kabel, etc.) nicht mehr funktioniert oder  nicht mehr verwendet werden kann und deshalb "entsorgt" werden muss, so muss diese abgesetzt werden.  
   
   
* Dafür gibt es einen Antrag auf[https://www.fernuni-hagen.de/uniintern/arbeitsthemen/service/formulare/finanzen.shtml Absetzung], den Sie ausgefüllt an das Dez. 4.2 (Finanzen / Anlagebuchhaltung) schicken müssen.  
* Dafür gibt es einen Antrag auf [https://www.fernuni-hagen.de/uniintern/arbeitsthemen/service/formulare/finanzen.shtml Absetzung], den Sie ausgefüllt an das Dez. 4.2 (Finanzen / Anlagebuchhaltung) schicken müssen.  
* Die abgesetzte Hardware kann anschließend über das Dezernat 5.1 (Technisches Gebäudemanagement) entsorgt werden. Dazu gibt es am AVZ eine[https://www.fernuni-hagen.de/uniintern/docs/arbeitsthemen/service/liegenschaften/campusplan_asp.pdf Sammelstelle] für Elektroschrott
* Die abgesetzte Hardware kann anschließend über das Dezernat 5.1 (Technisches Gebäudemanagement) entsorgt werden. Dazu gibt es am AVZ eine [https://www.fernuni-hagen.de/uniintern/docs/arbeitsthemen/service/liegenschaften/campusplan_asp.pdf Sammelstelle] für Elektroschrott


Als Faustregel für die Absetzung gilt: Hardware, die älter als 5 Jahre ist, kann abgesetzt werden. Bei jüngerer Hardware kann der Endgerätesupport überprüfen, ob eine Absetzung sinnvoll ist oder nicht.  
Als Faustregel für die Absetzung gilt: Hardware, die älter als 5 Jahre ist, kann abgesetzt werden. Bei jüngerer Hardware kann der Endgerätesupport überprüfen, ob eine Absetzung sinnvoll ist oder nicht.  

Version vom 14. November 2023, 09:17 Uhr

Wenn alte Hardware (Rechner, Monitore, Tastaturen, Drucker, Kabel, etc.) nicht mehr funktioniert oder nicht mehr verwendet werden kann und deshalb "entsorgt" werden muss, so muss diese abgesetzt werden.

  • Dafür gibt es einen Antrag auf Absetzung, den Sie ausgefüllt an das Dez. 4.2 (Finanzen / Anlagebuchhaltung) schicken müssen.
  • Die abgesetzte Hardware kann anschließend über das Dezernat 5.1 (Technisches Gebäudemanagement) entsorgt werden. Dazu gibt es am AVZ eine Sammelstelle für Elektroschrott

Als Faustregel für die Absetzung gilt: Hardware, die älter als 5 Jahre ist, kann abgesetzt werden. Bei jüngerer Hardware kann der Endgerätesupport überprüfen, ob eine Absetzung sinnvoll ist oder nicht.


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