Alte Hardware wird nicht mehr gebraucht: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn alte Hardware (Rechner, Monitore, Tastaturen, Drucker, Kabel, etc.) nicht mehr funktioniert oder  nicht mehr verwendet werden kann und deshalb "entsorgt" werden muss, so gibt es dafür zwei verschiedenen Vorgehensweisen:
Wenn alte Hardware (Rechner, Monitore, Tastaturen, Drucker, Kabel, etc.) nicht mehr funktioniert oder  nicht mehr verwendet werden kann und deshalb "entsorgt" werden muss, so muss diese abgesetzt werden.
Entweder
   
• die Hardware funktioniert nicht mehr und erfüllt damit die Kriterien für die Absetzung
oder
• die Hardware funktioniert noch und erfüllt damit die Kriterien für die Absetzung nicht
 
==== Die Hardware erfüllt die Kriterien für die Absetzung ====
Alte Hardware, die nicht mehr funktioniert, müssen Sie absetzen.
* Dafür gibt es einen Antrag auf [http://www.fernuni-hagen.de/arbeiten/arbeitsplatz/arbeitshilfen/formulare/finanzen/index.shtml Absetzung], den Sie ausgefüllt an das Dez. 4.2 (Finanzen / Anlagebuchhaltung) schicken müssen.  
* Dafür gibt es einen Antrag auf [http://www.fernuni-hagen.de/arbeiten/arbeitsplatz/arbeitshilfen/formulare/finanzen/index.shtml Absetzung], den Sie ausgefüllt an das Dez. 4.2 (Finanzen / Anlagebuchhaltung) schicken müssen.  
* Die abgesetzte Hardware kann anschließend über das Dezernat 5.1 (Technisches Gebäudemanagement) entsorgt werden. Dazu gibt es am AVZ eine [http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/arbeiten/bau-undliegenschaften/abfallwirtschaft/campus_abfallsammelplaetze.pdf Sammelstelle] für Elektroschrott
* Die abgesetzte Hardware kann anschließend über das Dezernat 5.1 (Technisches Gebäudemanagement) entsorgt werden. Dazu gibt es am AVZ eine [http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/arbeiten/bau-undliegenschaften/abfallwirtschaft/campus_abfallsammelplaetze.pdf Sammelstelle] für Elektroschrott


==== Die Hardware erfüllt die Kriterien für die Absetzung nicht ====
Als Faustregel für die Absetzung gilt: Hardware, die älter als 5 Jahre ist, kann abgesetzt werden. Bei jüngerer Hardware kann der Endgerätesupport überprüfen, ob eine Absetzung sinnvoll ist oder nicht.
Wenn Sie Ihre Hardware noch nicht abschreiben können, weil sie noch funktioniert und ggf. an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben werden kann, dann nehmen wir Ihnen die Hardware gerne im ZMI ab. Folgende Voraussetzungen müssen dazu aber gegeben sein:
 
Bei Rechnern:
* der Rechner ist voll funktionsfähig
* der Rechner darf nicht "ausgeschlachtet" sein
* die Festplatte hat eine Mindestgröße von 60 GB
* der Hauptspeicher hat eine Mindestgröße von 2 GB
 
Bei Bildschirmen:
* der Bildschirm hat keinen Defekt
* es muss ein Flachbildschirm sein (TFT)
 
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Hardware im Helpdesk abgeben, mit der Bitte um Inventarübernahme. Wir überprüfen Ihre Hardware dann und wenn die obigen Kriterien erfüllt sind, führen wir die Inventarübernahme für Sie durch. Falls der Rechner nicht für eine weitere Verwendung geeignet ist, informieren wir Sie und Sie müssen die Hardware wieder abholen und gegebenenfalls bis zur Absetzung selbst aufbewahren.
 
'''Denken Sie bitte daran, vor Abgabe Ihres Rechners die Festplatte zu löschen (bei gespeicherten personenbezogenen oder sonstigen schützenswerten Daten: Festplatte überschreiben, Formatieren alleine löscht die Daten nicht)!'''


{{kontakt}}
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[[Kategorie:Arbeiten_PC-Arbeitsplatz]]
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