Alte Hardware wird nicht mehr gebraucht: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn Sie alte Hardware (Rechner, Monitore, Tastaturen, Drucker, Kabel, etc.)  nicht mehr benötigen und deshalb "entsorgen" möchten, so gibt es dafür zwei verschiedenen Vorgehensweisen:
Wenn alte Hardware (Rechner, Monitore, Tastaturen, Drucker, Kabel, etc.) nicht mehr funktioniert oder nicht mehr verwendet werden kann und deshalb "entsorgt" werden muss, so muss diese abgesetzt werden.
 
Entweder
* Dafür gibt es einen Antrag auf [http://www.fernuni-hagen.de/arbeiten/arbeitsplatz/arbeitshilfen/formulare/finanzen/index.shtml Absetzung], den Sie ausgefüllt an das Dez. 4.2 (Finanzen / Anlagebuchhaltung) schicken müssen.  
* die Hardware ist '''älter als 5 Jahre''' und erfüllt damit die Kriterien für die Absetzung
oder
* die Hardware ist '''jünger als 5 Jahre''' erfüllt damit die Kriterien für die Absetzung nicht
 
==== Die Hardware erfüllt die Kriterien für die Absetzung ====
Alte Hardware, die nicht mehr funktioniert, müssen Sie absetzen.
* Dafür gibt es einen Antrag auf [http://www.fernuni-hagen.de/arbeiten/arbeitsplatz/arbeitshilfen/formulare/beschaffung/index.shtml Absetzung], den Sie ausgefüllt an das Dez. 5.4 (Zentrale Beschaffung / Inventarverwaltung) schicken müssen.  
* Die abgesetzte Hardware kann anschließend über das Dezernat 5.1 (Technisches Gebäudemanagement) entsorgt werden. Dazu gibt es am AVZ eine [http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/arbeiten/bau-undliegenschaften/abfallwirtschaft/campus_abfallsammelplaetze.pdf Sammelstelle] für Elektroschrott
* Die abgesetzte Hardware kann anschließend über das Dezernat 5.1 (Technisches Gebäudemanagement) entsorgt werden. Dazu gibt es am AVZ eine [http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/arbeiten/bau-undliegenschaften/abfallwirtschaft/campus_abfallsammelplaetze.pdf Sammelstelle] für Elektroschrott


==== Die Hardware erfüllt die Kriterien für die Absetzung nicht ====
Als Faustregel für die Absetzung gilt: Hardware, die älter als 5 Jahre ist, kann abgesetzt werden. Bei jüngerer Hardware kann der Endgerätesupport überprüfen, ob eine Absetzung sinnvoll ist oder nicht.  
Wenn Sie Ihre Hardware noch nicht abschreiben können, weil sie noch funktioniert und ggf. an Caritative Einrichtungen abgegeben werden kann, dann nehmen wir Ihnen die Hardware gerne im ZMI ab. Folgende Voraussetzungen müssen dazu aber gegeben sein:
 
Bei Rechnern:
* der Rechner ist voll funktionsfähig
* der Rechner darf nicht "ausgeschlachtet" sein
* die Festplatte hat eine Mindestgröße von 60 GB
* der Hautpspeicher hat eine Mindestgröße von 2 GB
 
Bei Bildschirmen:
* der Bildschirm hat keinen Defekt
* es muss ein Flachbildschirm sein (TFT)
* Die Bildschirmdiagonale muss mindestens 17 Zoll betragen
 
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Hardware im Helpdesk abgeben, mit der Bitte um Inventarübernahme. Wir überprüfen Ihre Hardware dann und wenn die obigen Kriterien erfüllt sind, führen wir die Inventarübernahme für Sie durch. Falls der Rechner nicht für eine weitere Verwendung geeignet ist, informieren wir Sie und Sie müssen die Hardware wieder abholen und gegebenenfalls bis zur Absetzung selbst aufbewahren.
 
'''Denken Sie bitte daran, vor Abgabe Ihres Rechners die Festplatte zu löschen (bei gespeicherten personenbezogenen oder sonstigen schützenswerten Daten, festplatte formatieren)!'''


{{kontakt}}
{{kontakt}}


[[Kategorie:Arbeiten_PC-Arbeitsplatz]]
[[Kategorie:Arbeiten_PC-Arbeitsplatz]]

Version vom 25. März 2019, 12:28 Uhr

Wenn alte Hardware (Rechner, Monitore, Tastaturen, Drucker, Kabel, etc.) nicht mehr funktioniert oder nicht mehr verwendet werden kann und deshalb "entsorgt" werden muss, so muss diese abgesetzt werden.

  • Dafür gibt es einen Antrag auf Absetzung, den Sie ausgefüllt an das Dez. 4.2 (Finanzen / Anlagebuchhaltung) schicken müssen.
  • Die abgesetzte Hardware kann anschließend über das Dezernat 5.1 (Technisches Gebäudemanagement) entsorgt werden. Dazu gibt es am AVZ eine Sammelstelle für Elektroschrott

Als Faustregel für die Absetzung gilt: Hardware, die älter als 5 Jahre ist, kann abgesetzt werden. Bei jüngerer Hardware kann der Endgerätesupport überprüfen, ob eine Absetzung sinnvoll ist oder nicht.


Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, wenden Sie sich gerne an unser Helpdesk-Team [1].

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