Pflicht Emails regelmäßig abzurufen
Version vom 19. Dezember 2008, 07:22 Uhr von Juergensm (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt: - Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 W...)
Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt:
- Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 Wochen abzurufen und - die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.