Funktionszugänge
Version vom 8. Mai 2014, 13:07 Uhr von Loeffler (Diskussion | Beiträge)
Folgende Vorraussetzungen gelten für Funtions-Accounts:
- Werden Bereichen der FernUniversität auf Antrag der jeweiligen Bereichsleitung eingerichtet. Der Antrag kann direkt per Mail formlos an helpdesk@fernuni-hagen.de geschickt werden.
- Werden Grundsätzlich nur befristet (max. 3 Jahre) eingerichtet.
- Benötigen eine Person (Beschäftigter der FernUniversität), die für den Funktions-Account verantwortlich sind.
- Um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern, muss die verantwortliche Person dokumentieren, welche weiteren Personen die Zugangsdaten dieses Funktionsnamens kennen. Sobald eine dieser Personen die Berechtigung zur Nutzung des Funktionsnamens verliert, muss das Passwort geändert werden.
- Die verantwortliche Person darf eine Verlängerung oder vorzeitige Löschung des Funktions-Accounts beantragen. Der Antrag kann direkt per Mail formlos an helpdesk@fernuni-hagen.de geschickt werden.
- Rechtzeitig vor Ende der Zulassungsfrist erhalten der Funktions-Account (sofern hierfür ein Postfach existiert) und die verantwortliche Person eine Hinweismail auf das Auslaufen des Funktions-Accounts.
Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, wenden Sie sich gerne an unser Helpdesk-Team [1].
Ist dieser Artikel verständlich? Oder zu kurz? Oder zu lang? Ihre Meinung ist für uns wichtig. Wir freuen uns über Ihr Feedback!