Pflicht Emails regelmäßig abzurufen
Version vom 3. Dezember 2010, 05:59 Uhr von Juergensm (Diskussion | Beiträge)
Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt:
- Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 Wochen abzurufen und
- die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.