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Die Exmatrikulation eines Studierenden wird in der Regel über ein Exmatrikulationsdatum gesteuert. Sobald ein solches Datum gesetzt wird, ändert das LVU-System die Gültigkeit des Benutzerzugangs im LVU-System (nicht in den anderen Online-Systemen wie dem Übungssystem oder Moodle) auf dieses Exmatrikulationsdatum plus 60 Tage. D.h. wenn ein Studierender am 31.7. exmatrikuliert wird, bleibt der LVU-Benutzerzugang bis zum 29.9. gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann man sich mit dem betroffenen Benutzerzugang nicht mehr im LVU-System einloggen. Das bedeutet auch, dass geschützte Kursinhalte, die aus einer Moodle-Instanz im LVU-System referenziert werden, nicht mehr abgerufen werden können. | Die Exmatrikulation eines Studierenden wird in der Regel über ein Exmatrikulationsdatum gesteuert. Sobald ein solches Datum gesetzt wird, ändert das LVU-System die Gültigkeit des Benutzerzugangs im LVU-System (nicht in den anderen Online-Systemen wie dem Übungssystem oder Moodle) auf dieses Exmatrikulationsdatum plus 60 Tage. D.h. wenn ein Studierender am 31.7. exmatrikuliert wird, bleibt der LVU-Benutzerzugang bis zum 29.9. gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann man sich mit dem betroffenen Benutzerzugang nicht mehr im LVU-System einloggen. Das bedeutet auch, dass geschützte Kursinhalte, die aus einer Moodle-Instanz im LVU-System referenziert werden, nicht mehr abgerufen werden können. | ||
Falls sich eine exmatrikulierte Studentin oder ein exmatrikulatierter Student doch noch entschließt, das Studium fortzusetzen, und das Studierendensekretariert | Falls sich eine exmatrikulierte Studentin oder ein exmatrikulatierter Student doch noch entschließt, das Studium fortzusetzen, und das Studierendensekretariert hebt die Exmatrikulation auf, reaktiviert das LVU-System den Benutzerzugang in der Regel automatisch innerhalb weniger Stunden. | ||
Ab dem Exmatrikulationsdatum kann ein Studierender im LVU-System diverse Datenänderungen wie E-Mail-Adresse, Anschriften usw. nicht mehr ändern. Sollten diesbezüglich Änderungen gewünscht sein, wenden Sie sich an das Studierendensekretariat. | Ab dem Exmatrikulationsdatum kann ein Studierender im LVU-System diverse Datenänderungen wie E-Mail-Adresse, Anschriften usw. nicht mehr ändern. Sollten diesbezüglich Änderungen gewünscht sein, wenden Sie sich an das Studierendensekretariat. |
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