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Die in der Lehre eingesetzten [[Moodle2|Moodle]]-Instanzen können nur über das Login mit dem FernUni-Account "betreten" werden, den Studierende bei der Einschreibung und Beschäftigte bei der Einstellung erhalten. Für [[Gäste in Moodle]] kann ein befristeter Gast-Account beantragt werden. Sobald die Accounts aus dem zentralen Nutzerverzeichnis (LDAP-Verzeichnis) gelöscht wurden, z.B. 90 Tage nach der Exmatrikulation bzw. sofort nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder Ablauf der Frist für Gastaccounts, ist auch das Login in Moodle gesperrt. | Die in der Lehre eingesetzten [[Moodle2|Moodle]]-Instanzen können nur über das Login mit dem FernUni-Account "betreten" werden, den Studierende bei der Einschreibung und Beschäftigte bei der Einstellung erhalten. Für [[Gäste in Moodle]] kann ein befristeter Gast-Account beantragt werden. Sobald die Accounts aus dem zentralen Nutzerverzeichnis (LDAP-Verzeichnis) gelöscht wurden, z.B. 90 Tage nach der Exmatrikulation bzw. sofort nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder Ablauf der Frist für Gastaccounts, ist auch das Login in Moodle gesperrt. | ||
Die auf jeder Seite in der Fußzeile verlinkten [ | Die auf jeder Seite in der Fußzeile verlinkten [[Nutzungshinweise Moodle|Nutzungshinweise]] geben detaillierte Hinweise zur den Funktionen von Moodle und zum Datenschutz. | ||
Eine Zustimmung beim ersten Login ist nicht erforderlich, da die Pflicht zur Nutzung von multimedialen Lehr-/Lernumgebungen bereits im §12a der [http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/rechtsgrundlagen/zeo_ab_ws_15_16.pdf Zulassungs- und Einschreibeordnung] festegelegt ist. | Eine Zustimmung beim ersten Login ist nicht erforderlich, da die Pflicht zur Nutzung von multimedialen Lehr-/Lernumgebungen bereits im §12a der [http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/rechtsgrundlagen/zeo_ab_ws_15_16.pdf Zulassungs- und Einschreibeordnung] festegelegt ist. |
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