Gastzugang
Alle Personen, die nicht aus dem Datenbestand der Personalabteilung (SAP HR) kommen, benötigen einen Gastzugang (t_Account) für die Nutzung des Fernuni-Netzes.
Ausgeschiedene Mitarbeiter, die nicht über Werkvertrag o.ä. mit der FernUni vertraglich gebunden sind, erhalten keinen Gastzugang.
Gastzugänge werden grundsätzlich nur befristet erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet.
Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag von berechtigten Beschäftigten der FernUniversität gestellt werden.
Das Antragsformular wird derzeit überarbeitet.
Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, wenden Sie sich gerne an unser Helpdesk-Team [1].
Ist dieser Artikel verständlich? Oder zu kurz? Oder zu lang? Ihre Meinung ist für uns wichtig. Wir freuen uns über Ihr Feedback!