Kursabmeldung im LVU: Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn jemand einen Kurs belegt (sei es schriftlich oder online), so ist eine spätere Abbelegung | Wenn jemand einen Kurs belegt (sei es schriftlich oder online), so ist eine spätere Abbelegung möglich. Es sind jedoch folgende Einschränkungen zu beachten: | ||
* Die Online-Belegung erlaubt die Abbelegung nur, wenn der Versand des schriftlichen | * Die Online-Belegung erlaubt die Abbelegung nur, wenn der Versand des schriftlichen Materials des belegten Kurses noch nicht begonnen hat und wenn noch nicht auf das zugriffsgeschützte Online-Material des Kurses im LVU-System zugegriffen wurde. Sobald eines dieser beiden Ereignisse eingetreten ist, verweigert die Online-Belegung die Abbelegung bzw. die Abbelegungsmöglichkeit wird in der Liste der belegten Kurse nicht mehr angeboten. | ||
* Aber auch nach Eintritt eines dieser beiden Ereignisse (Versandbeginn oder Kursmaterial heruntergeladen) kann eine Abbelegung schriftlich beim Studierendensekretariat mit einer Begründung beantragt werden. Die dortige Sachbearbeitung kann bei ausreichender Begründung die Abbelegung vornehmen und dabei auch eine Teilrechnung für bereits ausgeliefertes Kursmaterial stellen. Hierfür gibt es aber kein festes Regelwerk und keine Garantie. | * Aber auch nach Eintritt eines dieser beiden Ereignisse (Versandbeginn oder Kursmaterial heruntergeladen) kann eine Abbelegung schriftlich beim Studierendensekretariat mit einer Begründung beantragt werden. Die dortige Sachbearbeitung kann bei ausreichender Begründung die Abbelegung vornehmen und dabei auch eine Teilrechnung für bereits ausgeliefertes Kursmaterial stellen. Hierfür gibt es aber kein festes Regelwerk und keine Garantie. |
Aktuelle Version vom 25. Juni 2014, 20:41 Uhr
Wenn jemand einen Kurs belegt (sei es schriftlich oder online), so ist eine spätere Abbelegung möglich. Es sind jedoch folgende Einschränkungen zu beachten:
- Die Online-Belegung erlaubt die Abbelegung nur, wenn der Versand des schriftlichen Materials des belegten Kurses noch nicht begonnen hat und wenn noch nicht auf das zugriffsgeschützte Online-Material des Kurses im LVU-System zugegriffen wurde. Sobald eines dieser beiden Ereignisse eingetreten ist, verweigert die Online-Belegung die Abbelegung bzw. die Abbelegungsmöglichkeit wird in der Liste der belegten Kurse nicht mehr angeboten.
- Aber auch nach Eintritt eines dieser beiden Ereignisse (Versandbeginn oder Kursmaterial heruntergeladen) kann eine Abbelegung schriftlich beim Studierendensekretariat mit einer Begründung beantragt werden. Die dortige Sachbearbeitung kann bei ausreichender Begründung die Abbelegung vornehmen und dabei auch eine Teilrechnung für bereits ausgeliefertes Kursmaterial stellen. Hierfür gibt es aber kein festes Regelwerk und keine Garantie.
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