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Diese Accounts werden grundsätzlich nur befristet erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastaccount verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet. | |||
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Version vom 15. Dezember 2011, 15:06 Uhr
Einen Gastaccount (t-Account) erhalten alle natürlichen Personen, die nicht aus dem Datenbestand der Personalabteilung (SAP HR) kommen. Ausgeschiedene Mitarbeiter, die nicht über Werkvertrag o.ä. mit der FernUni vertraglich gebunden sind, erhalten keinen Gastaccount.
Diese Accounts werden grundsätzlich nur befristet erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastaccount verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet. Das Antragsformular wird derzeit überarbeitet.
Die Verlängerung des Gastaccounts muss genauso wie der Erstantrag über eine Person an der FernUniversität befürwortet werden.
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