Benutzung in öffentlichen Räumen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 6. Oktober 2011, 15:23 Uhr
Wenn Sie Ihren Rechner in öffentlichen Räumen betreiben, müssen Sie die Tastatur und den Bildschirm vor unberechtigter Einsichtname schützen, weil sonst Passwörter und sonstige geheime Informationen mitgelesen werden können.
Bei Web-Seiten, die eine Anmeldung erfordern, müssen sie sich explizit abmelden, sobald Sie die Arbeiten auf der Seite erledigt haben.