Pflicht Emails regelmäßig abzurufen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
* die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden. | * die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden. | ||
[[Kategorie:Studieren_Kommunikation]] | [[Kategorie:Studieren_Kommunikation]] |
Aktuelle Version vom 3. Dezember 2010, 05:59 Uhr
Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt:
- Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 Wochen abzurufen und
- die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.