Pflicht Emails regelmäßig abzurufen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus helpdesk
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 4: Zeile 4:
* die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.
* die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.


[[Kategorie:Email]]
[[Kategorie:Studieren_Kommunikation]]
[[Kategorie:Studieren_Kommunikation]]

Aktuelle Version vom 3. Dezember 2010, 05:59 Uhr

Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt:

  • Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 Wochen abzurufen und
  • die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.