Alte Hardware wird nicht mehr gebraucht: Unterschied zwischen den Versionen
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Alte Hardware, die nicht mehr | Alte Hardware, die nicht mehr funktioniert, müssen Sie absetzen. | ||
* Dafür gibt es einen Antrag auf [http://www.fernuni-hagen.de/arbeiten/arbeitsplatz/arbeitshilfen/formulare/beschaffung/index.shtml Absetzung], den Sie ausgefüllt an das Dez. 5.4 (Zentrale Beschaffung / Inventarverwaltung) schicken müssen. | * Dafür gibt es einen Antrag auf [http://www.fernuni-hagen.de/arbeiten/arbeitsplatz/arbeitshilfen/formulare/beschaffung/index.shtml Absetzung], den Sie ausgefüllt an das Dez. 5.4 (Zentrale Beschaffung / Inventarverwaltung) schicken müssen. | ||
* Die abgesetzte Hardware kann anschließend über das Dezernat 5.1 (Technisches Gebäudemanagement) entsorgt werden. Dazu gibt es am AVZ eine [http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/arbeiten/bau-undliegenschaften/abfallwirtschaft/campus_abfallsammelplaetze.pdf Sammelstelle] für Elektroschrott | * Die abgesetzte Hardware kann anschließend über das Dezernat 5.1 (Technisches Gebäudemanagement) entsorgt werden. Dazu gibt es am AVZ eine [http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/arbeiten/bau-undliegenschaften/abfallwirtschaft/campus_abfallsammelplaetze.pdf Sammelstelle] für Elektroschrott |
Version vom 8. Juli 2010, 13:19 Uhr
Wenn Sie alte Hardware (Rechner, Monitore, Tastaturen, Drucker, Kabel, etc.) nicht mehr benötigen und deshalb "entsorgen" möchten, so gibt es dafür zwei verschiedenen Vorgehensweisen:
Entweder
- die Hardware ist älter als 5 Jahre und erfüllt damit die Kriterien für die Absetzung
oder
- die Hardware ist jünger als 5 Jahre erfüllt damit die Kriterien für die Absetzung nicht
Die Hardware erfüllt die Kriterien für die Absetzung
Alte Hardware, die nicht mehr funktioniert, müssen Sie absetzen.
- Dafür gibt es einen Antrag auf Absetzung, den Sie ausgefüllt an das Dez. 5.4 (Zentrale Beschaffung / Inventarverwaltung) schicken müssen.
- Die abgesetzte Hardware kann anschließend über das Dezernat 5.1 (Technisches Gebäudemanagement) entsorgt werden. Dazu gibt es am AVZ eine Sammelstelle für Elektroschrott
Die Hardware erfüllt die Kriterien für die Absetzung nicht
Wenn Sie Ihre Hardware noch nicht abschreiben können, sie aber noch gut genug ist, um sie an Caritative Einrichtungen abzugeben, dann nehmen wir Ihnen die Hardware gerne im ZMI ab. Folgende Voraussetzungen müssen dazu aber gegeben sein:
Bei Rechnern:
- der Rechner ist voll funktionsfähig
- der Rechner darf nicht "ausgeschlachtet" sein
- die Festplatte hat eine Mindestgröße von 60 GB
- der Hautpspeicher hat eine Mindestgröße von 2 GB
Bei Bildschirmen:
- der Bildschirm hat keinen Defekt
- es muss ein Flachbildschirm sein (TFT)
- Die Bildschirmdiagonale muss mindestens 17 Zoll betragen
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Hardware im Helpdesk abgeben, mit der Bitte um Inventarübernahme. Wir überprüfen Ihre Hardware dann und wenn die obigen Kriterien erfüllt sind, führen wir die Inventarübernahme für Sie durch. Falls der Rechner nicht für eine weitere Verwendung geeignet ist, informieren wir Sie und Sie müssen die Hardware wieder abholen und gegebenenfalls bis zur Absetzung selbst aufbewahren.
Denken Sie bitte daran, vor Abgabe Ihres Rechners die Festplatte zu löschen!
Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, wenden Sie sich gerne an unser Helpdesk-Team [1].
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