Pflicht Emails regelmäßig abzurufen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus helpdesk
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:
* die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.
* die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.


[[Kategorie:Accounts]]
[[Kategorie:Email]]
[[Kategorie:Allgemeine_Informationen]]
[[Kategorie:LVU]]
[[Kategorie:Moodle]]
[[Kategorie:Studieren_LVU_Moodle]]
[[Kategorie:Studieren_LVU_Moodle]]

Version vom 20. Mai 2010, 09:12 Uhr

Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt:

  • Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 Wochen abzurufen und
  • die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.