Zustimmungserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit Ende 2008 hat die FernUniversität eine Zentrale Einschreibeordnung (ZEO) verabschiedet, in der in §12 verankert ist, dass Studierende zur Nutzung einer Lehr-/lernumgebung (wie z.B. Moodle) verpflichtet werden können. Gleichzeitig wird in der ZEO auch der Datenschutz behandelt.
Seit Ende 2008 hat die FernUniversität eine Zentrale Einschreibeordnung (ZEO) verabschiedet. Im Abschnitt 5 (§17 - §24) sind Bestimmungen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten hinterlegt, die für alle IT-Anwendungen der FernUniversität gültig sind. Im §12 Mitwirkungspflichten ist verankert, dass Studierende zur Nutzung einer Lehr-/lernumgebung (wie z.B. Moodle) verpflichtet werden können.


Aus diesem Grund ist es nicht mehr notwendig, in Moodle eine eigene Policy bereit zu halten. Der Datenschutzbeauftragte hat das ZMI beauftragt, die bisherige Policy zu entfernen und auch die Zustimmung nach dem ersten Login auszuschalten.
Aus diesem Grund ist es nicht mehr notwendig, in Moodle eine eigene Policy bereit zu halten. Der Datenschutzbeauftragte hat das ZMI beauftragt, die bisherige Policy zu entfernen und auch die Zustimmung nach dem ersten Login auszuschalten.


Alle in der Policy bisher genannten Punkte sollen in eine Nutzungserklärung übernommen werden. Der Text wird zurzeit in den Fakultäten abgestimmt und danach wieder in Moodle hinterlegt.
Alle in der Moodle-Policy bisher genannten Punkte sollen in eine Nutzungserklärung übernommen werden. Der Text wird zurzeit in den Fakultäten abgestimmt und danach wieder in Moodle hinterlegt.


[[Kategorie:Moodle]]
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[[Kategorie:Studieren_LVU_Moodle]]
[[Kategorie:Studieren_LVU_Moodle]]

Version vom 3. Mai 2010, 10:51 Uhr

Seit Ende 2008 hat die FernUniversität eine Zentrale Einschreibeordnung (ZEO) verabschiedet. Im Abschnitt 5 (§17 - §24) sind Bestimmungen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten hinterlegt, die für alle IT-Anwendungen der FernUniversität gültig sind. Im §12 Mitwirkungspflichten ist verankert, dass Studierende zur Nutzung einer Lehr-/lernumgebung (wie z.B. Moodle) verpflichtet werden können.

Aus diesem Grund ist es nicht mehr notwendig, in Moodle eine eigene Policy bereit zu halten. Der Datenschutzbeauftragte hat das ZMI beauftragt, die bisherige Policy zu entfernen und auch die Zustimmung nach dem ersten Login auszuschalten.

Alle in der Moodle-Policy bisher genannten Punkte sollen in eine Nutzungserklärung übernommen werden. Der Text wird zurzeit in den Fakultäten abgestimmt und danach wieder in Moodle hinterlegt.