Nutzungsregeln für die Ausleihe von Geräten: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Verletzung der o.g. Pflichten führt bei uns zu unnötigen Kosten und Mehraufwänden. Wir behalten uns daher vor, Nutzer, die grob oder mehrfach gegen o.g. Pflichten verstoßen, vom Leihservice auszuschließen. | Eine Verletzung der o.g. Pflichten führt bei uns zu unnötigen Kosten und Mehraufwänden. Wir behalten uns daher vor, Nutzer, die grob oder mehrfach gegen o.g. Pflichten verstoßen, vom Leihservice auszuschließen.<br> | ||
Für die Mitnahme ins Ausland ist der Leihschein der Verwaltung auszufüllen und zu Händen des Dez. 4.2 zu schicken. Den Leihschein finden Sie hier:<br> | |||
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Bei Fragen zu den o.g. Pflichten, Verlängerungen von Leihgeräten oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Helpdesk:<br> | Bei Fragen zu den o.g. Pflichten, Verlängerungen von Leihgeräten oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Helpdesk:<br> | ||
* Persönlich im AVZ, Raum A009 | * Persönlich im AVZ, Raum A009 |
Version vom 17. Mai 2017, 09:41 Uhr
Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer von Ausleihgeräten:
- Updates
Der Nutzer/ die Nutzerin des Leihgerätes ist für den Leihzeitraum für die Aktualität des Systems selbst verantwortlich. Dies betrifft sowohl die Aktualisierungen des Betriebssystems (Windowsupdate) als auch die der installierten und genutzten Programme. Dies dient der Sicherheit und sollte ernst genommen werden.
- Pfleglicher Umgang
Auch Ausleihgeräte verdienen einen pfleglichen Umgang. Verdrecken der Geräte sowie Beschädigungen sind zu vermeiden. Vermeiden Sie Gefahrenszenarien wie z.B. das Ablegen auf einer Tischkante o.ä.
- Vollständige Rückgabe
Geben Sie das Gerät inklusive des Zubehörs zurück. Zubehör wie z.B. eine Maus sind keine „Goodies“, die behalten werden dürfen! Das Leihgerät und das Zubehör sind nicht Ihr Eigentum.
- Fristeinhaltung
Sie haben das Leihgerät für einen begrenzten Zeitraum in Ihrer Obhut. Halten Sie sich an die Rückgabefristen!
Hinweise:
Die Leihgeräte können für einen Zeitraum von 1 Monat geliehen werden. Eine Verlängerung um 1 Monat ist einmalig möglich!
Eine Verletzung der o.g. Pflichten führt bei uns zu unnötigen Kosten und Mehraufwänden. Wir behalten uns daher vor, Nutzer, die grob oder mehrfach gegen o.g. Pflichten verstoßen, vom Leihservice auszuschließen.
Für die Mitnahme ins Ausland ist der Leihschein der Verwaltung auszufüllen und zu Händen des Dez. 4.2 zu schicken. Den Leihschein finden Sie hier:
Bei Fragen zu den o.g. Pflichten, Verlängerungen von Leihgeräten oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Helpdesk:
- Persönlich im AVZ, Raum A009
- Telefonisch unter der Durchwahl -4444
- Per Mail: helpdesk@fernuni-hagen.de