Gastzugang: Unterschied zwischen den Versionen
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''Ausgeschiedene Mitarbeiter, die nicht über Werkvertrag o.ä. mit der FernUni vertraglich gebunden sind, erhalten '''keinen''' Gastzugang.'' | ''Ausgeschiedene Mitarbeiter, die nicht über Werkvertrag o.ä. mit der FernUni vertraglich gebunden sind, erhalten '''keinen''' Gastzugang.'' | ||
Gastzugänge werden grundsätzlich nur '''befristet''' erteilt | Gastzugänge werden grundsätzlich nur '''befristet''' erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet. | ||
Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag über eine Person an der FernUniversität befürwortet werden. | Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag über eine Person an der FernUniversität befürwortet werden. |