Funktionszugänge: Unterschied zwischen den Versionen

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Funktions-Accounts werden Bereichen der FernUniversität auf Antrag der jeweiligen Bereichsleitung eingerichtet.
Funktions-Accounts werden Bereichen der FernUniversität auf Antrag der jeweiligen Bereichsleitung eingerichtet.


Folgende Vorraussetzungen gelten für Funtions-Accounts:
''Folgende Vorraussetzungen gelten für Funtions-Accounts:''
- Werden Grundsätzlich nur '''befristet''' eingerichtet.
* Werden Grundsätzlich nur '''befristet''' eingerichtet.
- Benötigen eine Person, die für den Funktions-Account verantwortlich sind.
* Benötigen eine Person, die für den Funktions-Account verantwortlich sind.
- Um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern, muss die verantwortliche Person dokumentieren, welche weiteren Personen die Zugangsdaten dieses Funktionsnamens kennen. Sobald eine dieser Personen die Berechtigung zur Nutzung des Funktionsnamens verliert, muss das Passwort geändert werden.
* Um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern, muss die verantwortliche Person dokumentieren, welche weiteren Personen die Zugangsdaten dieses Funktionsnamens kennen. Sobald eine dieser Personen die Berechtigung zur Nutzung des Funktionsnamens verliert, muss das Passwort geändert werden.
- Die verantwortliche Person darf auch eine Verlängerung des F-Accounts beantragen bzw. ein vorzeitiges Beenden der Berechtigung veranlassen. Rechtzeitig vor Ende der Zulassungsfrist erhalten der Funktionsname und die verantwortliche Person eine Hinweismail auf das Auslaufen des Funktionszugangs.
* Die verantwortliche Person darf auch eine Verlängerung des F-Accounts beantragen bzw. ein vorzeitiges Beenden der Berechtigung veranlassen. Rechtzeitig vor Ende der Zulassungsfrist erhalten der Funktionsname und die verantwortliche Person eine Hinweismail auf das Auslaufen des Funktionszugangs.


Ein Antragsformular für F_Accounts ist in Vorbereitung.
Ein Antragsformular für F_Accounts ist in Vorbereitung.

Version vom 8. Mai 2014, 12:56 Uhr

Funktions-Accounts werden Bereichen der FernUniversität auf Antrag der jeweiligen Bereichsleitung eingerichtet.

Folgende Vorraussetzungen gelten für Funtions-Accounts:

  • Werden Grundsätzlich nur befristet eingerichtet.
  • Benötigen eine Person, die für den Funktions-Account verantwortlich sind.
  • Um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern, muss die verantwortliche Person dokumentieren, welche weiteren Personen die Zugangsdaten dieses Funktionsnamens kennen. Sobald eine dieser Personen die Berechtigung zur Nutzung des Funktionsnamens verliert, muss das Passwort geändert werden.
  • Die verantwortliche Person darf auch eine Verlängerung des F-Accounts beantragen bzw. ein vorzeitiges Beenden der Berechtigung veranlassen. Rechtzeitig vor Ende der Zulassungsfrist erhalten der Funktionsname und die verantwortliche Person eine Hinweismail auf das Auslaufen des Funktionszugangs.

Ein Antragsformular für F_Accounts ist in Vorbereitung.


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