Gastzugang: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Gastaccount für Personen, die nicht zur FernUniversität gehören kann online beantragt werden. | Ein Gastaccount für Personen, die nicht zur FernUniversität gehören kann online beantragt bzw. verlängert werden. | ||
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Version vom 12. März 2013, 07:38 Uhr
Alle Personen, die nicht aus dem Datenbestand der Personalabteilung (SAP HR) kommen, benötigen einen Gastzugang (t_Account) für die Nutzung des Fernuni-Netzes.
Ausgeschiedene Mitarbeiter, die nicht über Werkvertrag o.ä. mit der FernUni vertraglich gebunden sind, erhalten keinen Gastzugang.
Gastzugänge werden grundsätzlich nur befristet erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet.
Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag von berechtigten Beschäftigten der FernUniversität gestellt werden.
Ein Gastaccount für Personen, die nicht zur FernUniversität gehören kann online beantragt bzw. verlängert werden.