Alte Hardware wird nicht mehr gebraucht: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Hardware im Helpdesk abgeben, mit der Bitte um Inventarübernahme. Wir überprüfen Ihre Hardware dann und wenn die obigen Kriterien erfüllt sind, führen wir die Inventarübernahme für Sie durch. Falls der Rechner nicht für eine weitere Verwendung geeignet ist, informieren wir Sie und Sie müssen die Hardware wieder abholen und gegebenenfalls bis zur Absetzung selbst aufbewahren.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Hardware im Helpdesk abgeben, mit der Bitte um Inventarübernahme. Wir überprüfen Ihre Hardware dann und wenn die obigen Kriterien erfüllt sind, führen wir die Inventarübernahme für Sie durch. Falls der Rechner nicht für eine weitere Verwendung geeignet ist, informieren wir Sie und Sie müssen die Hardware wieder abholen und gegebenenfalls bis zur Absetzung selbst aufbewahren.


'''Denken Sie bitte daran, vor Abgabe Ihres Rechners die Festplatte zu löschen (bei gespeicherten personenbezogenen oder sonstigen schützenswerten Daten: Festplatte formatieren)!'''
'''Denken Sie bitte daran, vor Abgabe Ihres Rechners die Festplatte zu löschen (bei gespeicherten personenbezogenen oder sonstigen schützenswerten Daten: Festplatte überschreiben, Formatieren alleine löscht die Daten nicht)!'''


{{kontakt}}
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[[Kategorie:Arbeiten_PC-Arbeitsplatz]]
[[Kategorie:Arbeiten_PC-Arbeitsplatz]]

Version vom 10. Juni 2012, 11:19 Uhr

Wenn alte Hardware (Rechner, Monitore, Tastaturen, Drucker, Kabel, etc.) nicht mehr funktioniert oder nicht mehr verwendet werden kann und deshalb "entsorgt" werden muss, so gibt es dafür zwei verschiedenen Vorgehensweisen: Entweder • die Hardware funktioniert nicht mehr und erfüllt damit die Kriterien für die Absetzung oder • die Hardware funktioniert noch und erfüllt damit die Kriterien für die Absetzung nicht

Die Hardware erfüllt die Kriterien für die Absetzung

Alte Hardware, die nicht mehr funktioniert, müssen Sie absetzen.

  • Dafür gibt es einen Antrag auf Absetzung, den Sie ausgefüllt an das Dez. 5.4 (Zentrale Beschaffung / Inventarverwaltung) schicken müssen.
  • Die abgesetzte Hardware kann anschließend über das Dezernat 5.1 (Technisches Gebäudemanagement) entsorgt werden. Dazu gibt es am AVZ eine Sammelstelle für Elektroschrott

Die Hardware erfüllt die Kriterien für die Absetzung nicht

Wenn Sie Ihre Hardware noch nicht abschreiben können, weil sie noch funktioniert und ggf. an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben werden kann, dann nehmen wir Ihnen die Hardware gerne im ZMI ab. Folgende Voraussetzungen müssen dazu aber gegeben sein:

Bei Rechnern:

  • der Rechner ist voll funktionsfähig
  • der Rechner darf nicht "ausgeschlachtet" sein
  • die Festplatte hat eine Mindestgröße von 60 GB
  • der Hauptspeicher hat eine Mindestgröße von 2 GB

Bei Bildschirmen:

  • der Bildschirm hat keinen Defekt
  • es muss ein Flachbildschirm sein (TFT)

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Hardware im Helpdesk abgeben, mit der Bitte um Inventarübernahme. Wir überprüfen Ihre Hardware dann und wenn die obigen Kriterien erfüllt sind, führen wir die Inventarübernahme für Sie durch. Falls der Rechner nicht für eine weitere Verwendung geeignet ist, informieren wir Sie und Sie müssen die Hardware wieder abholen und gegebenenfalls bis zur Absetzung selbst aufbewahren.

Denken Sie bitte daran, vor Abgabe Ihres Rechners die Festplatte zu löschen (bei gespeicherten personenbezogenen oder sonstigen schützenswerten Daten: Festplatte überschreiben, Formatieren alleine löscht die Daten nicht)!


Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, wenden Sie sich gerne an unser Helpdesk-Team [1].

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