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Gastzugänge werden grundsätzlich nur '''befristet''' erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet. | Gastzugänge werden grundsätzlich nur '''befristet''' erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet. | ||
Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag | Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag von berechtigten Beschäftigten der FernUniversität gestellt werden. | ||
''Das Antragsformular wird derzeit überarbeitet.'' | ''Das Antragsformular wird derzeit überarbeitet.'' |