Alte Hardware wird nicht mehr gebraucht: Unterschied zwischen den Versionen
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* Dafür gibt es einen Antrag auf [https://www.fernuni-hagen.de/uniintern/arbeitsthemen/service/formulare/finanzen.shtml Absetzung], den Sie ausgefüllt an das Dez. 4.2 (Finanzen / Anlagebuchhaltung) schicken müssen. | |||
* Die abgesetzte Hardware kann anschließend über das Dezernat 5.1 (Technisches Gebäudemanagement) entsorgt werden. Dazu gibt es am AVZ eine [https://www.fernuni-hagen.de/uniintern/docs/arbeitsthemen/service/liegenschaften/campusplan_asp.pdf Sammelstelle]für Elektroschrott | |||
Als Faustregel für die Absetzung gilt: Hardware, die älter als 5 Jahre ist, kann abgesetzt werden. Bei jüngerer Hardware kann der Endgerätesupport überprüfen, ob eine Absetzung sinnvoll ist oder nicht. | |||
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Aktuelle Version vom 14. November 2023, 09:18 Uhr
Wenn alte Hardware (Rechner, Monitore, Tastaturen, Drucker, Kabel, etc.) nicht mehr funktioniert oder nicht mehr verwendet werden kann und deshalb "entsorgt" werden muss, so muss diese abgesetzt werden.
- Dafür gibt es einen Antrag auf Absetzung, den Sie ausgefüllt an das Dez. 4.2 (Finanzen / Anlagebuchhaltung) schicken müssen.
- Die abgesetzte Hardware kann anschließend über das Dezernat 5.1 (Technisches Gebäudemanagement) entsorgt werden. Dazu gibt es am AVZ eine Sammelstellefür Elektroschrott
Als Faustregel für die Absetzung gilt: Hardware, die älter als 5 Jahre ist, kann abgesetzt werden. Bei jüngerer Hardware kann der Endgerätesupport überprüfen, ob eine Absetzung sinnvoll ist oder nicht.
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