Pflicht Emails regelmäßig abzurufen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt: - Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 W...) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt: | Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt: | ||
* Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 Wochen abzurufen und | |||
* die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden. | |||
[[Kategorie:Accounts]] | [[Kategorie:Accounts]] |
Version vom 19. Dezember 2008, 07:23 Uhr
Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt:
- Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 Wochen abzurufen und
- die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.