Digitale Wasserzeichen im Virtuellen Studienplatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Juni 2014, 11:28 Uhr

Digitale Wasserzeichen dienen dem Schutz vor Missbrauch von digitalen Inhalten.

Im Virtuellen Studienplatz können PDF-Dokumente unter bestimmten Voraussetzungen automatisch mit einem digitalen Wasserzeichen versehen werden, welches aus folgenden Elementen besteht:

  1. Ein fest vorgegebener Hinweistext, der am unteren Rand des PDF-Dokuments platziert wird:
"Urheberrechtlich geschützt. Persönliche Kopie für Login ..."
Das LVU-System ergänzt hierbei automatisch die Benutzerkennung der Anwenderin/des Anwenders, die/der das Dokument herunterlädt.
  1. Eine digitale Signatur, die speziell für die Fakultät von unserer Zertifizierungsstelle erstellt wurde.
In dieser digitalen Signatur ist auch nochmal vermerkt, für welche Benutzerkennung das besagte Dokument in Kopie übergeben wurde.

Wozu das Ganze?

  • PDF-Dokumente mit digitalem Wasserzeichen erklären in aller Deutlichkeit, dass die betreffenden Inhalte urheberechtlich geschützt sind.
  • Durch den Einbau des oben genannten Hinweistextes mit Nennung der Benutzerkennung wird das Dokument wie beschrieben eine persönliche Kopie.
  • Bei unerlaubter Weitergabe an Dritte oder gar Veröffentlichung solcher Kopien im Internet kann die Hochschule ggf. rechtliche Schritte gegen die Personen einleiten, deren Kopie dabei verwendet wurde.
  • Der Inhalt eines solchen signierten Dokumentes ist vor Manipulationen und Verfälschungen geschützt. Nimmt jemand Änderungen an dem Dokument vor, wird dies in vielen PDF-Werkzeugen angezeigt und man kann auch erkennen, welche Elemente verändert wurden.

Voraussetzungen für das digitale Wasserzeichen

  • Das Original-PDF darf nicht bereits mit einem Schreibschutz mit Passwortsicherung versehen sein.
  • Die Seiten des Original-PDF müssen in dem Seitenbereich, wo der Hinweistext ergänzt werden soll, einen weißen Rand frei lassen.
  • Für den Verzeichnisbereich, in dem die PDFs angeboten werden, muss die Wasserzeichenfunktion aktiviert worden sein.
Aktuell wird diese Funktionalität nur bei den Kursverzeichnissen der Fakultät Wirtschaftswissenschaft sowie in der Fakultät Kultur- und Sozialwissenschaften benutzt.
Bei der Fakultät Wirtschaftswissenschaft wurde die Funktion ab dem Wintersemester 2011/2012 aktiviert.
Bei der Fakultät Kultur- und Sozialwissenschaften wurde die Funktion ab dem Wintersemester 2010/2011 aktiviert.
Für die anderen Fakultäten wurde die Funktion vorbereitet, aber bisher noch nicht aktiviert.
  • Die Aktivierung der Funktion muss durch die Fakultät oder ggf. einzelne Lehrgebiete beantragt und von der LVU-Administration vorbereitet und getestet werden.

Kann man die Sicherheitsmaßnahmen des digitalen Wasserzeichens umgehen?

Ja, allerdings kann man dies nicht "aus Versehen" oder "ungewollt" machen, sondern muss einen deutlichen Aufwand einsetzen.

Was ist, wenn die digitale Signatur einer solchen Kopie verfällt?

Wenn das Zertifikat, mit dem ein Dokument signiert wurde, ungültig wird, bleibt die Signatur weiterhin funktionstüchtig. Allerdings werden PDF-Programme in der Regel darauf hinweisen, dass die Signatur bzw. das Zertifikat veraltet ist.

Im LVU-System werden die Zertifikate, mit denen die digitalen Wasserzeichen erstellt werden, erneuert, bevor sie verfallen.