Benutzung in öffentlichen Räumen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Oktober 2011, 15:22 Uhr
Wenn Sie Ihren Rechner in öffentlichen Räumen betreiben, müssen Sie die Tastatur und den Bildschirm vor unberechtigter Einsichtname schützen, weil sonst Passwörter und sonstige geheime Informationen mitgelesen werden können.
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