Pflicht Emails regelmäßig abzurufen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt: - Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 W...) |
|||
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt: | Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt: | ||
* Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 Wochen abzurufen und | |||
* die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden. | |||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Studieren_Kommunikation]] | ||
Aktuelle Version vom 3. Dezember 2010, 05:59 Uhr
Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt:
- Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 Wochen abzurufen und
- die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.