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Pflicht Emails regelmäßig abzurufen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt:
Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt:


- Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 Wochen abzurufen und
* Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 Wochen abzurufen und
- die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.
* die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.


[[Kategorie:Accounts]]
[[Kategorie:Studieren_Kommunikation]]
[[Kategorie:Allgemeine_Informationen]]
[[Kategorie:LVU]]
[[Kategorie:Moodle]]

Aktuelle Version vom 3. Dezember 2010, 07:59 Uhr

Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt:

  • Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 Wochen abzurufen und
  • die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.