Pflicht Emails regelmäßig abzurufen: Unterschied zwischen den Versionen

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* die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.
* die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.


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Aktuelle Version vom 3. Dezember 2010, 05:59 Uhr

Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt:

  • Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 Wochen abzurufen und
  • die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.