Zustimmungserklärung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. November 2010, 10:03 Uhr
Seit Ende 2008 hat die FernUniversität eine Zentrale Einschreibeordnung (ZEO) verabschiedet. Im Abschnitt 5 (§17 - §24) sind Bestimmungen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten hinterlegt, die für alle IT-Anwendungen der FernUniversität gültig sind. Im §12 Mitwirkungspflichten ist verankert, dass Studierende zur Nutzung einer Lehr-/lernumgebung (wie z.B. Moodle) verpflichtet werden können.
Aus diesem Grund ist es nicht mehr notwendig, in Moodle eine eigene Policy bereit zu halten. Der Datenschutzbeauftragte hat das ZMI beauftragt, die bisherige Policy zu entfernen und auch die Zustimmung nach dem ersten Login auszuschalten.
Alle in der Moodle-Policy bisher genannten Punkte sollen in eine Nutzungserklärung übernommen werden. Der Text wird zurzeit (Stand Mai 2010) in den Fakultäten abgestimmt und danach wieder in Moodle hinterlegt.