Zustimmungserklärung: Unterschied zwischen den Versionen
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Seit Ende 2008 hat die FernUniversität eine Zentrale Einschreibeordnung (ZEO) verabschiedet, in der in §12 verankert ist, dass Studierende zur Nutzung einer Lehr-/lernumgebung (wie z.B. Moodle) verpflichtet werden können. Gleichzeitig wird in der ZEO auch der Datenschutz behandelt. | |||
Aus diesem Grund ist es nicht mehr notwendig, in Moodle eine eigene Policy bereit zu halten. Der Datenschutzbeauftragte hat das ZMI beauftragt, die bisherige Policy zu entfernen und auch die Zustimmung nach dem ersten Login auszuschalten. | |||
Alle in der Policy bisher genannten Punkte sollen in eine Nutzungserklärung übernommen werden. Der Text wird zurzeit in den Fakultäten abgestimmt und danach wieder in Moodle hinterlegt. | |||
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Version vom 3. Mai 2010, 09:23 Uhr
Seit Ende 2008 hat die FernUniversität eine Zentrale Einschreibeordnung (ZEO) verabschiedet, in der in §12 verankert ist, dass Studierende zur Nutzung einer Lehr-/lernumgebung (wie z.B. Moodle) verpflichtet werden können. Gleichzeitig wird in der ZEO auch der Datenschutz behandelt.
Aus diesem Grund ist es nicht mehr notwendig, in Moodle eine eigene Policy bereit zu halten. Der Datenschutzbeauftragte hat das ZMI beauftragt, die bisherige Policy zu entfernen und auch die Zustimmung nach dem ersten Login auszuschalten.
Alle in der Policy bisher genannten Punkte sollen in eine Nutzungserklärung übernommen werden. Der Text wird zurzeit in den Fakultäten abgestimmt und danach wieder in Moodle hinterlegt.