Pflicht Emails regelmäßig abzurufen: Unterschied zwischen den Versionen
Erscheinungsbild
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
[[Kategorie:LVU]] | [[Kategorie:LVU]] | ||
[[Kategorie:Moodle]] | [[Kategorie:Moodle]] | ||
[[Kategorie:Studieren_LVU_Moodle]] |
Version vom 14. April 2010, 07:46 Uhr
Die neue Zulassungs- und Einschreibungsordnung ist am 01.12.2008 in Kraft getreten. Danach gilt:
- Studierende sind zukünftig verpflichtet ihre E-Mails mind. alle 2 Wochen abzurufen und
- die Lehr- und Lernumgebungen (im Internet z.B. Moodle) müssen genutzt werden.