Gastzugang: Unterschied zwischen den Versionen
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Alle Personen, die nicht aus dem Datenbestand der Personalabteilung (SAP HR) kommen, benötigen einen Gastzugang ( | Alle Personen, die nicht aus dem Datenbestand der Personalabteilung (SAP HR) kommen, benötigen einen Gastzugang (t_Account) für die Nutzung des Fernuni-Netzes. | ||
''Ausgeschiedene Mitarbeiter, die nicht über Werkvertrag o.ä. mit der FernUni vertraglich gebunden sind, erhalten '''keinen''' Gastzugang.'' | ''Ausgeschiedene Mitarbeiter, die nicht über Werkvertrag o.ä. mit der FernUni vertraglich gebunden sind, erhalten '''keinen''' Gastzugang.'' | ||
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Gastzugänge werden grundsätzlich nur '''befristet''' erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet. | Gastzugänge werden grundsätzlich nur '''befristet''' erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet. | ||
Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag | Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag von berechtigten Beschäftigten der FernUniversität gestellt werden. Über den bevorstehenden Ablauf eines Gastaccounts wird die für den Gastaccount eingetragene, verantwortliche Person rechtzeitig vor dem Auslaufen des Gastaccounts per Mail benachrichtigt. Erfolgt dann kein Antrag auf Verlängerung, wird der Gastzugang nach Fristablauf gelöscht. | ||
Ein Gastaccount für Personen, die nicht zur FernUniversität gehören, kann nur online beantragt bzw. verlängert werden. | |||
[https://www.fernuni-hagen.de/gac/creatick '''Online-Account-Antrag'''] | |||
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Aktuelle Version vom 5. März 2024, 14:01 Uhr
Alle Personen, die nicht aus dem Datenbestand der Personalabteilung (SAP HR) kommen, benötigen einen Gastzugang (t_Account) für die Nutzung des Fernuni-Netzes.
Ausgeschiedene Mitarbeiter, die nicht über Werkvertrag o.ä. mit der FernUni vertraglich gebunden sind, erhalten keinen Gastzugang.
Gastzugänge werden grundsätzlich nur befristet erteilt und benötigen eine Person aus der FernUniversität, die für den Gastzugang verantwortlich ist und einen Antrag begründet befürwortet.
Die Verlängerung des Gastzugangs muss genauso wie der Erstantrag von berechtigten Beschäftigten der FernUniversität gestellt werden. Über den bevorstehenden Ablauf eines Gastaccounts wird die für den Gastaccount eingetragene, verantwortliche Person rechtzeitig vor dem Auslaufen des Gastaccounts per Mail benachrichtigt. Erfolgt dann kein Antrag auf Verlängerung, wird der Gastzugang nach Fristablauf gelöscht.
Ein Gastaccount für Personen, die nicht zur FernUniversität gehören, kann nur online beantragt bzw. verlängert werden.